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Wasserarmut in den Gewässern des Landkreises Ravensburg

Archivbild: Kim Enderle

Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis
Ravensburg derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie
beeinträchtigt. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden
Gewässertemperaturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, hat das Landratsamt
Ravensburg nun vorerst bis 8. August die Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen verboten.

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Schon seit mehreren Wochen sinken die Pegelstände aufgrund der hochsommerlichen Wetterlage. In
vielen Gewässern hat der Wasserpegel mittlerweile kritische Ausmaße erreicht. Betroffen sind nicht nur
die größeren Gewässer, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Durch den geringen Zufluss aus
Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extremen Erwärmungen. Trocknen
Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge.

Das Landratsamt Ravensburg beschränkt deshalb per Verfügung ab sofort den so genannten
wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es ab sofort verboten ist, Wasser zu eigenen
Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen sind lediglich das Tränken von Vieh
sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Betroffen davon sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine
behördliche Erlaubnis haben, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen um beispielsweise
Felder zu bewässern.

Wichtig ist, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern bis zu 10.000 € geahndet.
Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst für zwei Wochen bis zum 08.08.2022. Bleibt es
darüber hinaus weiterhin so trocken wird die Verfügung verlängert.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes unter amtliche Bekanntmachungen des Bau- und Umweltamtes veröffentlicht. www.rv.de

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