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Versand neuer Stimmzettelschablonen für Blinde und Sehbehinderte erforderlich

Das Landratsamt Ravensburg hat durch Kreiswahlleiter Peter Hagg informiert, dass im Wahlkreis 294 Ravensburg von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden versehentlich die falschen Stimmzettelschablonen an blinde und sehbehindert Wahlberechtigte ausgeliefert wurden.

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Die versendeten Stimmzettelschablonen sehen die falschen Abstände zwischen den Stimmabgabefeldern  vor, sodass bei Verwendung der Schablonen eine eindeutige Zuordnung der Stimmabgabe nicht  gewährleistet ist. Alle Betroffenen werden persönlich informiert und ihnen wird eine neue   Stimmzettelschablone zur Verfügung gestellt. Kreiswahlleiter Peter Hagg bittet die Betroffenen darum, bei der Stimmabgabe nur die neu übersandten Stimmzettelschablonen zu verwenden.

Sofern Betroffene bereits per Briefwahl abgestimmt haben, sollten diese sich schnellstmöglich bei ihren
Wohnortgemeinden melden und neue Briefwahlunterlagen beantragen. Der bereits erteilte und mit dem
Stimmzettelumschlag schon zurückgesandte Wahlschein wird dann für ungültig erklärt, womit ausgeschlossen wird, dass die Stimmabgabe zweimal erfolgen kann.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist längstens bis Freitag, 24. September 2021, 18 Uhr, bei den Gemeinden möglich. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 26. September 2021, 18 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angeführten Stelle eingegangen sein.

Kreiswahlleiter Peter Hagg weist deshalb darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen auch persönlich bei den
Wahlämtern der Gemeinde beantragt werden können und dort vor Ort auch sogleich die Stimmabgabe per
Briefwahl erfolgen kann.

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