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Fasnet: Verstärkte Verkehrs- und Jugendschutzkontrollen

Die ersten Fasnets-Umzüge und Saalveranstaltungen liegen bereits hinter uns und die „fünfte Jahreszeit“ nähert sich mit großen Schritten dem diesjährigen Höhepunkt. Vor diesen närrischen Tagen erinnert die Polizei Veranstalter, Gastwirte und den Einzelhandel noch einmal gezielt daran, dem Jugendschutz Rechnung zu tragen. Neben der Einhaltung der hierzu geltenden Bestimmungen betont die Polizei ferner, an erkennbar betrunkene Personen keinen weiteren Alkohol auszuschenken. Nicht zuletzt der teilweise hohe Alkoholkonsum während der Fasnetsveranstaltungen, insbesondere von Jugendlichen und Heranwachsenden, führt nicht selten zu Ordnungsstörungen oder gar Straftaten. Aggressionen, Sachbeschädigungen oder Auseinandersetzungen, die nicht selten in Körperverletzungen münden, könnten größtenteils verhindert werden, wenn der Alkoholmissbrauch eingedämmt wird.

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Dies ist Anlass genug, dass die eingesetzten Beamtinnen und Beamten bei den Veranstaltungen sowohl in Zivil als auch in Uniform Präsenz zeigen, um die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu kontrollieren und bei festgestellten Verstößen die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Wer branntweinhaltige Getränke an Kinder oder Jugendliche abgibt, handelt unverantwortlich und begeht eine Ordnungswidrigkeit, im Einzelfall kann sogar eine Straftat vorliegen. Und noch ein Hinweis an Festveranstalter: Jugendliche unter 16 Jahren haben ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten auf Fasnetsbällen nichts zu suchen.

Ein weiteres Augenmerk der Polizei gilt dem Straßenverkehr. Neben Verkehrslenkungsmaßnahmen bei großen Fasnetsveranstaltungen führen die Einsatzkräfte auch verstärkt Alkohol- und Drogenkontrollen durch. Der polizeiliche Appell ist klar: „Wer fährt, trinkt nicht oder konsumiert Drogen – und wer trinkt oder Drogen zu sich nimmt, fährt nicht!“ Der fahrbare Untersatz sollte dann stehen bleiben und öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis benutzt werden. Andernfalls könnte das Ende der Fasnet mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und Geldstrafen einhergehen, ganz zu schweigen von den möglichen Folgen eines in alkoholisiertem Zustand oder unter Drogeneinwirkung verursachten Verkehrsunfalls.

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