Im bundesweit stark beachteten Mordfall am Ravensburger Bahnhof ist das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 28. Juli 2021 jetzt rechtskräftig. Die 16-jährige Angeklagte war von der 2. Großen Strafkammer unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Franz Bernhard wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu der Jugendstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Außerdem hatte die Jugendkammer die vorbehaltene Sicherungsverwahrung angeordnet.
Nun hat der Bundesgerichtshof die Revision der Angeklagten gegen das Landgerichtsurteil mit Beschluss vom 11. Januar 2022 als unbegründet verworfen.