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Saisonstart für verkaufsoffene Sonntage

WEINGARTEN
Während das Shoppen im Internet rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche möglich ist, dürfen stationäre Geschäfte nur an maximal drei Sonntagen im Jahr öffnen. Die Öffnung der Geschäfte ist nur möglich, wenn an diesen Sonntagen ein besonderes Fest, ein Markt oder eine Messe stattfindet. Schwerpunkte der Sonntage, an denen geshoppt werden darf, sind jeweils zu den Saisonstarts Frühling und Herbst.

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Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) erstellt jedes Jahr eine Übersicht mit den verkaufsoffenen Sonntagen in der Region, veröffentlicht diese auf ihrer Homepage und aktualisiert sie fortwährend. Die Übersicht bietet den örtlichen Handels- und Gewerbevereinen und den Händlern die Chance der besseren Koordinierung ihrer Öffnungszeiten an den jeweiligen Standorten. Die Übersicht zeigt auch, dass verkaufsoffene Sonntage eine große Ausnahme bilden. Von den 87 Kommunen planen dieses Jahr 16 Städte die Durchführung von insgesamt 28 verkaufsoffenen Sonntagen (Stand: 18. März 2019).

Die aktuelle IHK-Übersicht berücksichtigt die verkaufsoffenen Sonntage der Städte in den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und Bodenseekreis. Sie ist nach Landkreisen aufgeteilt und alphabetisch nach Orten gelistet sowie chronologisch nach Datum sortiert und kann unter www.weingarten.ihk, Dokumentennummer 3712570, abgerufen werden.

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