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Landesregierung ermöglicht Zusatzbezeichnungen für Städte und Gemeinden

Aulendorf, Bad Waldsee und Bad Wurzach dürfen ab 1. Februar 2020 die Bezeichnung „Kneipp-Kurort, Heilbad bzw. Moorheilbad“ auf dem Ortsschild führen. „Wieder einmal zeigt die Landesregierung, dass ihr die Städte und Gemeinden sehr wichtig sind. Wir greifen die Anregungen und Wünsche der Städte, Gemeinden und Landkreise auf und setzen sie so-weit wie möglich um“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am heutigen Dienstag (17. Dezember 2019) in Stuttgart. 38 Kurorte dürfen ihre Prädikate auf den Ortsschildern führen.

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Auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl ermöglicht die Landesregierung, dass 38 Kurorte im Land zukünftig ihre Kurort-Prädikate auf den Ortstafeln an den Ortseingängen führen können. Damit trägt die Landesregierung der Ortsschilderinitiative des Heilbäderverbands Baden-Württemberg e V. Rechnung. Der Verband hatte sich dafür eingesetzt, die Prädikate (z. B. Staatlich anerkanntes Heilbad oder Staatlich anerkannter Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb) durch Aufnahme auf die Ortstafeln deutlicher herausstellen und gegenüber Gästen und der Bevölkerung vor Ort besser und umfassender kommunizieren zu können.

„Diese Initiative haben wir gerne aufgegriffen und dem Wunsch der Kur-orte entsprochen. Das ist eine hochwirksame Tourismusförderung: Wir stärken die Kurorte und würdigen ihre großen Anstrengungen für den Tourismus im Land“, sagte Innenminister Thomas Strobl.Die Landesregierung kann laut Gemeindeordnung auf Antrag an Gemein-den für diese selbst oder für einzelne Ortsteile sonstige Bezeichnungen (sog. Zusatzbezeichnungen) verleihen, die auf der geschichtlichen Ver-gangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinden o-der der Ortsteile beruhen. Diese Voraussetzungen sind für die Kurorte im Hinblick auf die staatliche Anerkennung der entsprechenden Prädikate nach dem Gesetz über die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten erfüllt. Titel, die auf Grund allgemeiner kommunalrechtlicher Vorschriften amtlich verliehen worden sind, können wiederum nach dem Straßenver-kehrsrecht auf der Ortstafel geführt werden.

Insgesamt hatten 38 Kurorte aus 16 Landkreisen an der Ortsschilderinitia-tive teilgenommen und einen Antrag auf Verleihung einer ihrem Kurort-Prädikat entsprechenden Zusatzbezeichnung gestellt. Die Kurorte sind über das gesamte Land verteilt, mit Schwerpunkten im Landkreis Calw (acht Kurorte) und im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (sieben Kurorte). Die Landesregierung hat die Zusatzbezeichnungen jeweils mit Wirkung zum 1. Februar 2020 verliehen, da die Entscheidung noch förmlich bekannt gemacht werden muss.

Die Gemeinden und ihre Bezeichnungen im Überblick:

  • Aulendorf, Kneipp-Kurort
  • Bad Waldsee, Heilbad
  • Bad Wurzach, Moorheilbad
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