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Wirtschaft und Business

Grenzüberschreitende Dienstleistungen in der Schweiz rechtssicher abwickeln

Bild: Kim Enderle

An die Durchführung von Montage, Werklieferungen, Werkleistungen und Bauarbeiten in der Schweiz sind rechtliche, steuerliche und administrative Auflagen geknüpft. Deren Nichteinhaltung ist teuer und kann sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Zu beachten sind die Meldepflicht der entsandten Arbeitnehmer inklusive der Schutzvorschriften des Arbeitsrechts sowie die umsatzsteuerliche Abwicklung der Leistungen.

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Die kostenfreie Online-Informationsveranstaltung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) am 20. April, 10 bis 11.30 Uhr, vermittelt die wichtigsten Aspekte des schweizerischen Entsendegesetzes anhand von Praxisfällen und es werden die Pflichten für Unternehmen erläutert. Darüber hinaus wird auf die umsatzsteuerliche Abwicklung von Werklieferungen, Werkleistungen und Bauarbeiten eingegangen. Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Unternehmensinhaber sowie Sachbearbeiter und informiert über Melde- und Bewilligungsverfahren, Steuerpflichten und die Neuerungen im Versandhandel.

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung unter www.weingarten.ihk.de, Nr. 165132289, zwingend erforderlich. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn ihre Zugangsdaten.

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