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Wirtschaft braucht Öffnungsperspektiven

Bild: Kim Enderle

Bereits am kommenden Mittwoch werden sich Bund und Länder erneut treffen, um darüber zu beraten, welche Corona-Maßnahmen ab dem 15. Februar 2021 als notwendig erachtet werden. Eine Arbeitsgruppe war damit beauftragt worden, Vorschläge zu erarbeiten, welche Öffnungs-Optionen für die besonders stark vom Lockdown betroffenen Unternehmen möglich erscheinen.

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„Die behördlich angeordneten Geschäftsschließungen von Einzelhandelsbetrieben haben zu Wettbewerbsverzerrungen geführt. Kurzfristig ist das sicher zu vertreten, jedoch dauert dieser Zustand nun schon viele Wochen an und so schwinden Akzeptanz und Verständnis für die Maßnahmen bei den Inhabern der geschlossenen Geschäfte, denen zunehmend die wirtschaftliche Perspektive fehlt“, erklärt Professor Dr.-Ing. Peter Jany, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK). Ein erheblicher Teil der vom Lockdown in Baden-Württemberg besonders hart betroffenen Branchen – die Mehrheit der Einzelhandelsunternehmen, gastronomische Betriebe und Unternehmen, die persönliche Dienstleistungen anbieten – sehen sich durch die Schließungsanordnungen in ihrer unternehmerischen Existenz gefährdet. „Sie benötigen dringend Perspektiven, wie es ab dem 15. Februar 2021 weitergehen kann“, so Jany.

Deshalb würde nach Einschätzung der IHK eine bloße Verlängerung der Corona-Maßnahmen kaum vermittelbar sein. Auf Grundlage der bewährten Hygienekonzepte müsse stufenweise die Rückkehr zu einem geordneten Geschäftsbetrieb ermöglicht werden. Auf dem Weg dorthin könnte den Einzelhandelsbetrieben zum Beispiel die Vergabe von Einzelterminen erlaubt werden. Kundenansammlungen und Warteschlangen würden in und vor den Geschäften vermieden. Die Einhaltung der in den Betrieben bewährten Hygiene- und Abstandsregeln und die Erfassung der Kontaktdaten würden einen hohen Grad an Infektionsschutz sicherstellen. Dafür spreche laut IHK, dass sich die Voraussetzungen für Lockerungen der Corona-Maßnahmen verbessert hätten. Der Inzidenzwert des Landes liege bei 70 Inzidenzfällen je 100.000 Einwohner und damit bereits in Reichweite der angestrebten 50er Inzidenzmarke.

Sobald alle Einzelhandelsbetriebe wieder öffnen dürfen, sollten nach Forderung der IHK auch die gastronomischen Betriebe wieder an den Start gehen dürfen, gegebenenfalls mit Anpassung der Sperrstundenregelungen und natürlich unter strikter Einhaltung der Hygienemaßnahmen. Denn im Teil-Lockdown im November vergangenen Jahres sei deutlich geworden, dass diese Branchen in großer gegenseitiger Abhängigkeit zueinander stehen.

„Die Öffnung sollte aus einem Guss, ohne Rechtsunsicherheiten und diskriminierungsfrei ablaufen, um Wettbewerbsverzerrungen im Kern auszuschließen“, fordert der IHK-Hauptgeschäftsführer. Dazu brauche es ein abgestuftes Öffnungskonzept mit klaren Zielwerten, welches die nötige Planungssicherheit für Soloselbständige, KMU und auch große Betriebe gleichermaßen schaffe.

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