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Sperrfrist für Ausbringung von Düngemitteln um zwei Wochen verschoben

Die Sperrfrist für stickstoffhaltige Düngemittel auf Grünland, Dauergrünland und Flächen mit mehrjährigem Feldfutterbau (bei Aussaat bis spätestens 15.05.2018) wird für den gesamten Landkreis Ravensburg um zwei Wochen verschoben. Sie beginnt nun am 15. November 2019 und endet am 14. Februar 2020. Das hat das Landratsamt per Allgemeinverfügung am Dienstag erlassen.

Von der Sperrfristverschiebung ausgenommen sind Flächen innerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten in Wasserschutzgebieten sowie Anmoor- und Niedermoorflächen laut Kartierung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (abrufbar unter http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/q/g2u6L). Die Allgemeinverfügung ist allerdings mit Auflagen verbunden. So ist die mögliche Düngemenge auf maximal 60 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar beschränkt und zudem müssen die Stickstoffgaben mit ihrem anrechenbaren Stickstoffanteil bei dem ermittelten N-Düngebedarf im Folgejahr angerechnet werden. Dazu müssen die ausgebrachten Düngemengen dokumentiert werden. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Anwendung von Düngemitteln, insbesondere die Düngeverordnung und die wasserrechtlichen Vorschriften, unberührt und sind zu beachten. Gleiches gilt auch für die Vorgaben der SchALVO (Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung).

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Die Allgemeinverfügung sowie die dazugehörige Begründung und weitere Hinweise sind auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

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