rv-news.de
RavensburgTop-Thema

Notbetreuung an Kitas und Schulen wird ausgeweitet

Presse- und Service Infos der Stadt Ravensburg. Archivbild: F.Enderle

Die Corona-Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf alle Bürgerinnen und Bürger. Es gilt nach wie vor, die Verbreitung des Virus einzudämmen und besonders gefährdete Personen zu schützen. Derzeit werden im Land schrittweise die Systeme wieder hochgefahren – auch in den Schulen und Kindergärten.

- Anzeige -
Jetzt bewerben!


Noch kann die Betreuung der Kinder nicht im gewohnten Maße stattfinden. Nun soll aber am Montag, 27. April die derzeitige Notbetreuung ausgeweitet werden, um weitere berufstätige Eltern zu unterstützen. Die Landesregierung wird dazu eine Verordnung erlassen.

Die Stadtverwaltung Ravensburg handelt im Interesse der Gesundheit und Sicherheit der Stadtbevölkerung. Dies bedeutet, die erwarteten aktualisierten Vorgaben und Empfehlungen der Landesregierung über die Corona-Verordnung auf Ebene der Stadt umzusetzen. Dazu gehört auch die Umsetzung der Verfügung des Landes zur Schließung aller Kindertageseinrichtungen und Schulen und dem damit verbundenen Angebot einer Notbetreuung solange die Corona-Verordnung (Corona-VO) dies vorgibt. Die Stadt Ravensburg wird ab Montag 27. April eine erweiterte Notbetreuung für Kinder in Kitas und für Schulkinder von Klasse 1 bis 7 sicherstellen.

Berechtigt sind Kinder, bei welchen beide Elternteile bzw. der alleinerziehende Elternteil

  • eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung wahrnehmen/ wahrnimmt und
  • von ihrem/ seinem Arbeitgeber unabkömmlich gestellt sind/ ist und
  • durch diese Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind/ ist.

Eine entsprechende Erklärung des Arbeitgebers zu a) und b) ist vorzulegen sowie eine Eidesstattliche Erklärung auf dem Anmeldeformular der Erziehungsberechtigten bzw. des alleinerziehenden Elternteils zu c) ist abzugeben. Bei Selbständigen reicht statt der Erklärung des Arbeitgebers eine Eigenbescheinigung aus.

Trotz der erweiterten Notbetreuung kann es wegen der Vorgaben der CoronaVO, zu Engpässen bei den Betreuungsplätzen kommen. Es stehen maximal 50 Prozent der Plätze zur Verfügung, eventuell wegen begrenzter Verfügbarkeit von Personal auch weniger. Einen Platz in der Notbetreuung erhalten vorrangig Kinder,

  1. bei denen beide Elternteile oder der alleinerziehende Elternteil in der kritischen Infrastruktur nach § 1a Absatz 8 der CoronaVO tätig sind/ ist und unabkömmlich sind/ ist
  2. bei denen einer der Erziehungsberechtigten in der kritischen Infrastruktur nach § 1a Absatz 8 der CoronaVO tätig und unabkömmlich ist,
  3. bei welchen durch das Jugendamt ein Bedarf zur Gewährleistung des Kindeswohls festgestellt wurde oder
  4. die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben oder
  5. bei denen beide Erziehungsberechtigte eine berufliche Tätigkeit ausüben, die nicht zum Bereich der kritischen Infrastruktur zählt.

Die Berufe zur kritischen Infrastruktur sind auf der städtischen Homepage (https://www.ravensburg.de/rv/bildung-betreuung/) gelistet.

Bereich Kitas

Der Bedarf für einen Notbetreuungsplatz ist mit dem entsprechenden Formular direkt bei der bisherigen Kita des Kindes anzumelden.

Bei Kindern, die bereits bisher in der Notbetreuung aufgenommen waren, geht die Notbetreuung in der erweiterten Notbetreuung automatisch weiter. Eine erneute Anmeldung ist nicht erforderlich. Sollten diese Kinder den Notbetreuungsplatz nicht mehr benötigen sind diese abzumelden.

Eine Buchung der erweiterten Notbetreuung an einzelnen Tagen oder in einzelnen Wochen der Gültigkeitszeit ist ab 27. April nicht möglich!

Für die erweiterte Notbetreuung wird bis zum Ende nach der übliche Elternbeitrag für die im Regelbetrieb gebuchte Betreuungsform abgerechnet. Für die Notbetreuung in der 18. Kalenderwoche wird ein Viertel des üblichen Monatsbeitrags erhoben. Ab Mai wird dann der volle Monatsbeitrag nach der Entgeltordnung der Stadt Ravensburg erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine Um- oder Abmeldung nur bis zum 15. eines Monats auf den Folgemonat erklärt werden kann.

Anmeldungen für den Betreuungsbeginn am Montag der Folgewoche sind jeweils bis Donnerstag 12 Uhr in der Kita einzureichen. Zum Start der erweiterten Notbetreuung am 27. April muss die Anmeldung am Donnerstag, 24. April bis 24 Uhr erfolgen. Die Eltern werden schnellstmöglich von der Kita über die von Ihnen angegebene Mail oder Telefonnummer benachrichtigt. Bei dringenden Fragen kann man sich an die Kita wenden.

Bereich Schulen

Der Bedarf für einen Notbetreuungsplatz ist mit dem entsprechenden Formular direkt bei der bisherigen Schule des Kindes anzumelden.

Ausnahme: Für Kinder, die eine städtische Grundschule besuchen, senden Eltern das Anmeldeformular an das Amt für Schule, Jugend und Sport

  • E-Mail an schule-jugend-sport@ravensburg.de oder
  • Fax an 0751 82-60207.

Für Kinder, die bereits bisher in der Notbetreuung aufgenommen waren, müssen die Betreuungszeiten ab der 18. Kalenderwoche mit dem neuen Formular mitgeteilt werden. Andere Nachweise müssen nicht nochmals eingereicht werden. Die Eltern werden schnellstmöglich über die von ihnen angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt, ob Ihr Kind in die Notbetreuung aufgenommen werden kann. Für den Folgetag können alle Anmeldungen berücksichtigt werden, die jeweils bis 12 Uhr wochentags im Amt für Schule eingehen. Zum Start der erweiterten Notbetreuung am 27. April muss die Anmeldung am Donnerstag 24 April bis 24 Uhr erfolgen.

Es werden grundsätzlich nur Kinder aufgenommen, die gesund sind. Sollten die Eltern ihrem Kind einen Mund-Nasen-Schutz mitgeben wollen, so spricht nichts dagegen.

Betreuung an städtischen Grundschulen: Die Höhe der Betreuungsgebühr richtet sich nach der Entgeltordnung der Stadt Ravensburg und der gebuchten Betreuungszeit. Für die Notbetreuung in der KW 18 wird ein Viertel des üblichen Monatsbeitrags erhoben. Ab Mai wird dann der volle Monatsbeitrag erhoben. Eine Um- oder Abmeldung kann nur bis zum 15. eines Monats auf den Folgemonat erklärt werden.

Privatschulen

Schüler an privaten Schulen erhalten ein Notbetreuungsangebot an ihrer Schule. Informationen zu Kosten erhalten Eltern nach der Anmeldung von dort.

Print Friendly, PDF & Email