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Liebenau Leben im Alter: Kritik an Warnstreik

LIEBENAU – Für unbegründet halten die Verantwortlichen der Stiftung Liebenau den Warnstreik der Mitarbeitenden der Liebenau Leben im Alter, zu dem die Gewerkschaft ver.di aufgerufen hat. „Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 wird in der Liebenau Leben im Alter die kirchliche Grundordnung wirksam und damit auch das kirchliche Arbeitsrecht und die entsprechenden Vergütungen“, erläutert Prälat Michael H. F. Brock die Entscheidung des Vorstands der Stiftung Liebenau, die bereits Anfang des Monats mitgeteilt worden war.

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Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten künftig die Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas (AVR-C), wie bereits in anderen Unternehmen im Stiftungsverbund. „Die AVR sind der verbindliche Rahmen, den die Gewerkschaft fordert“, so Brock. Die Vergütungen richten sich in den AVR in der Regel nach denen im TVöD. Auch die Grundforderung der Mitarbeitenden nach einer Gleichbehandlung mit den Kolleginnen und Kollegen im Schwesterunternehmen Liebenau Lebenswert Alter ist damit erfüllt. Dass ver.di nun zu Warnstreiks in den Häusern der Pflege aufgerufen hat, ist für die Verantwortlichen in der Stiftung Liebenau nicht nachvollziehbar. Die Einschränkungen, die der Streik für die betreuten Menschen in den Häusern der Pflege mit sich bringt, bedauern die Verantwortlichen umso mehr. „Die Gleichstellung war gewünscht und sie wird umgesetzt. Das heißt: Keine Schlechterstellung, aber natürlich auch keine Besserstellung.“

Die Tarifverhandlungen für die Liebenau Leben im Alter waren von der Arbeitgeberin Anfang November abgebrochen worden, weil die Gewerkschaft die angebotene Gleichbehandlung nicht akzeptiert hatte. Wären jedoch die Forderungen der Gewerkschaft erfüllt worden, hätte das zur Folge gehabt, dass die Mitarbeitenden der Liebenau Leben im Alter besser bezahlt worden wären als die nach AVR beschäftigten Mitarbeitenden.

Zur Aufnahme der Grundordnung in den Gesellschaftsvertrag der Liebenau Leben im Alter ist nun noch ein Beschluss des Aufsichtsrates und die Genehmigung des Bischofs notwendig. Nach Beschlussfassung soll die Umstellung mit Wirkung zum 1. Januar erfolgen. Für das Jahr 2020 wird es eine weitere Einmalzahlung an alle Mitarbeitenden geben, zusätzlich zu einer im April bereits erfolgten Einmalzahlung. Diese zweite Einmalzahlung war bereits in den Tarifverhandlungen zugesagt worden. „Selbstverständlich halten wir an dieser Zusage fest“, bekräftigt Brock.

 

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