Auch wenn der Sommer in Sachen Hitze derzeit eine Pause einlegt, bleibt die erhöhte Waldbrandgefahr weiter bestehen. Aus aktuellem Anlass möchte das Forstamt des Landkreises Ravensburg Waldbesucher/-innen dauf auf folgendes aufmerksam machen.
Für Waldbesucher/-innen gelten folgende Regeln:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Feuer machen ist nur an offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf Grillplätzen erlaubt.
- Nicht erlaubt ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
- Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
Was tun, wenn ein Brand ausgebrochen ist?
Wählen Sie die 112 und informieren Sie die Leitstelle über folgende Punkte:
- Wo brennt es? – Genaue Ortsangebe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
- Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
- Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
- Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.