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IHK begrüßt Abschaffung der EEG-Umlage

Symbolbild: F.Enderle

Die kürzlich beschlossene alternative Finanzierung der EEG-Umlage ist für die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) ein wichtiger Schritt, um die Unternehmen bei den hohen Energiepreisen kurzfristig zu entlasten.

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Mit der Abschaffung der EEG-Umlage werden die Unternehmen in der Region Bodensee-Oberschwaben um 3,723 Cent pro Kilowattstunde entlastet. „Aufgrund der hohen Energiepreise ist dies ein wichtiger Schritt, um die Unternehmen zu entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die IHK hat sich daher über viele Jahre hinweg für eine alternative Finanzierung der EEG-Umlage eingesetzt“, so der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Sönke Voss. Der Koalitionsausschuss hat nun am 23. Februar den Weg für eine vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 freigemacht. Damit werden Unternehmen und private Haushalte um rund 6,5 Milliarden Euro entlastet. Auf die Wirtschaft entfällt ungefähr die Hälfte des Entlastungsbetrags. „Es müssen jedoch dringend weitere Schritte erfolgen, wie die Absenkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß von derzeit 2,05 auf 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Die Betriebe unternehmen umfangreiche Anstrengungen für eine Transformation hin zu nachhaltiger Wirtschaft. Durch die massiv steigenden Energiepreise bleiben aber kaum Spielräume für Innovation und Transformation, stattdessen stellt sich für energieintensive Betriebe teilweise die Frage nach dem Erhalt von Standorten“, so Voss.

Die Abschaffung der EEG-Umlage kann auch zu einem weiteren Schub bei der Eigenerzeugung führen, da die Belastung mit 40 Prozent der EEG-Umlage auf den eigengenutzten Strom bei größeren Photovoltaikanlagen nun auch wegfällt. Die Absenkung der Stromsteuer hätte weitere positive Effekte. Sogenannte Abgrenzungen zu Drittstrommengen – etwa im Fall weiterer Firmen auf einem Betriebsgelände – würden wegfallen, was auch zu weniger bürokratischem Aufwand führen würde.

Allerdings sind aus Sicht der IHK die bisherigen Schutzmechanismen für energieintensive Betriebe nicht ausreichend, um Carbon Leakage durch Verlagerung von Produktionen an Standorte mit geringeren Auflagen und Energiepreisen zu verhindern, und sollten daher ausgeweitet werden. „Diese Betriebe haben meist aufgrund der Produktionsprozesse hohe Strom- und Gasverbräuche“, ergänzt Voss. „Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt zu den Übertragungsnetzentgelten wäre daher ein weiterer Ansatzpunkt.“ Im Rahmen der Einigung über den Ausstieg aus der Kohleverstromung wurde vereinbart, dass es ab 2023 einen Zuschuss zu den Netzentgelten geben soll, um Preiseffekte auszugleichen. Diese Einigung sollte nun rasch umgesetzt werden.

 

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