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Gemeinsam gegen ausufernde Bürokratie

Gemeinsam gegen ausufernde Bürokratie Bodensee-Oberschwaben: Gemeinsam mit dem Normenkontrollrat Baden-Württemberg (NKR BW) hat sich die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) intensiv zum Thema Bürokratie ausgetauscht und überflüssigen Regelungen den Kampf angesagt. Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg (NKR BW) ist ein unabhängiges Expertengremium, das die Landesregierung im Jahr 2018 eingerichtet hat, um die Ziele Bürokratievermeidung und -abbau, sowie bessere Rechtssetzung ganz praktisch umzusetzen. Auf Initiative des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK) besuchen Vertreterinnen und Vertreter des NKR BW aktuell die IHKs in allen Regionen des Landes und hören den Unternehmen vor Ort zu. Ende August war der NKR BW, vertreten durch seine Vorsitzende Dr. Gisela Meister-Scheufelen, bei der IHK Bodensee-Oberschwaben zu Gast. Bei dem Treffen verwies Meister-Scheufelen auf das Versprechen der Landesregierung, bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode im Jahr 2026 die Bürokratiebelastung um mindestens 200 Millionen Euro, idealerweise sogar um bis zu 500 Millionen Euro zu reduzieren. In der vergangenen Legislaturperiode sparte zum Beispiel die Einführung der elektronischen Rechnung im öffentlichen Auftragswesen rund 39 Millionen Euro ein, eine Änderung der Landesbauordnung sogar knapp 100 Millionen Euro. Die Themen des mehrstündigen Austausches, der in den Räumen der IHK in Weingarten stattfand, waren breit gefächert: A1-Bescheinigung und Arbeitnehmerentsendegesetz für Arbeiten im Ausland, verwirrende und je nach Gesetz auch unterschiedliche Einstufungen von Unternehmen in Größenklassen und stark abweichende nationale Richtlinien und Gesetze bei der Umsetzung von EU-Vorgaben wurden ebenso thematisiert wie konkrete Fragen zu den Themenkomplexen Digitalisierung und Erneuerbare Energien. Verwaltungsaufwand zu oft vom Staat auf Unternehmen abgewälzt „Nahezu jeder und jede kennt Beispiele für überflüssige Bürokratie, die bestenfalls zum Schmunzeln führen, oft aber ärgerlich und für viele Unternehmen auch teuer sind", beklagt Martin Buck, Präsident der IHK. „Nehmen wir als Beispiel die Auszahlung der Energiepauschale von 300 Euro, mit der die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger entlasten wollte. An sich eine gute Idee, allerdings wurde der komplette dahinterliegende Verwaltungsaufwand auf die Unternehmen abgewälzt. Welche Kosten und welche Mehrarbeit hier entstanden sind, scheint keiner vorher bedacht zu haben. Und das ist leider keine Ausnahme, sondern die Regel bei viel zu vielen neuen und alten Regulierungen." Um genau solche Fälle zu vermeiden und mehr Transparenz bezüglich der Mehrkosten durch neue Gesetzesvorhaben zu schaffen, hat sich die Landesregierung 2017 selbst verpflichtet, deren finanzielle Auswirkungen exakt zu berechnen – eine Maßnahme, die seit Mai 2022 ausgesetzt wurde. „Dies zeigt, wie wichtig es ist, die Berechnung von Bürokratiefolgekosten zumindest bei neuen Regelungen gesetzlich verpflichtend zu machen und nicht dem guten Willen der Politik zu überlassen. Diese Berechnung muss unbedingt wieder aufgenommen werden", so Meister-Scheufelen. Ein weiteres großes Hindernis und Ärgernis für Unternehmen, aber auch für viele Bürgerinnen und Bürger, brachte die Vorsitzende des Baden-Württembergischen Normenkontrollrats ebenfalls zur Sprache. Demnach werde ein großer Teil auch des Europa- und Bundesrechts auf Landes- oder Kommunalebene umgesetzt. Dort laufe aber noch oft Vieles zu langsam: „Zu lange Genehmigungsverfahren sind ein Wettbewerbsnachteil für unsere Wirtschaft. Wir haben es in der Hand, sie zu beschleunigen." Infobox: Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg Seit 1. Januar 2018 ist der Normenkontrollrat Baden-Württemberg (NKR BW) im Amt. Das unabhängige Expertengremium besteht aus sechs Mitgliedern und berät und unterstützt die Landesregierung bei Bürokratievermeidung, Bürokratieabbau und besserer Rechtssetzung. Angesiedelt ist der Normenkontrollrat beim Staatsministerium Baden-Württemberg. Konkret überprüft der Normenkontrollrat, ob es eine weniger belastende Form des Gesetzesvollzugs gibt, beispielsweise indem Befreiungsmöglichkeiten oder Schwellenwerte Ausnahmen zulassen oder ein Pauschalnachweis statt einer Spitzabrechnung ausreicht. Damit will die Landesregierung gerade auch den Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen gerecht werden. Vergleichbare Institutionen gibt es in Deutschland in mehreren Bundesländern und auch auf Bundesebene. Bildtext: Dr. Gisela Meister-Scheufelen (links), Vorsitzende des Normenkontrollrats Baden-Württemberg (NKR BW), Martin Buck (Mitte), Präsident der IHK Bodensee-Oberschwaben, und Anje Gering, Hauptgeschäftsführerin der IHK Bodensee-Oberschwaben. Bild: IHK/PhotoArt Hund

Gemeinsam mit dem Normenkontrollrat Baden-Württemberg (NKR BW) hat sich die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) intensiv zum Thema Bürokratie ausgetauscht und überflüssigen Regelungen den Kampf angesagt.

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Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg (NKR BW) ist ein unabhängiges Expertengremium, das die Landesregierung im Jahr 2018 eingerichtet hat, um die Ziele Bürokratievermeidung und -abbau, sowie bessere Rechtssetzung ganz praktisch umzusetzen. Auf Initiative des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK) besuchen Vertreterinnen und Vertreter des NKR BW aktuell die IHKs in allen Regionen des Landes und hören den Unternehmen vor Ort zu. Ende August war der NKR BW, vertreten durch seine Vorsitzende Dr. Gisela Meister-Scheufelen, bei der IHK Bodensee-Oberschwaben zu Gast.

Bei dem Treffen verwies Meister-Scheufelen auf das Versprechen der Landesregierung, bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode im Jahr 2026 die Bürokratiebelastung um mindestens 200 Millionen Euro, idealerweise sogar um bis zu 500 Millionen Euro zu reduzieren. In der vergangenen Legislaturperiode sparte zum Beispiel die Einführung der elektronischen Rechnung im öffentlichen Auftragswesen rund 39 Millionen Euro ein, eine Änderung der Landesbauordnung sogar knapp 100 Millionen Euro.

Die Themen des mehrstündigen Austausches, der in den Räumen der IHK in Weingarten stattfand, waren breit gefächert: A1-Bescheinigung und Arbeitnehmerentsendegesetz für Arbeiten im Ausland, verwirrende und je nach Gesetz auch unterschiedliche Einstufungen von Unternehmen in Größenklassen und stark abweichende nationale Richtlinien und Gesetze bei der Umsetzung von EU-Vorgaben wurden ebenso thematisiert wie konkrete Fragen zu den Themenkomplexen Digitalisierung und Erneuerbare Energien.

Verwaltungsaufwand zu oft vom Staat auf Unternehmen abgewälzt

„Nahezu jeder und jede kennt Beispiele für überflüssige Bürokratie, die bestenfalls zum Schmunzeln führen, oft aber ärgerlich und für viele Unternehmen auch teuer sind“, beklagt Martin Buck, Präsident der IHK. „Nehmen wir als Beispiel die Auszahlung der Energiepauschale von 300 Euro, mit der die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger entlasten wollte. An sich eine gute Idee, allerdings wurde der komplette dahinterliegende Verwaltungsaufwand auf die Unternehmen abgewälzt. Welche Kosten und welche Mehrarbeit hier entstanden sind, scheint keiner vorher bedacht zu haben. Und das ist leider keine Ausnahme, sondern die Regel bei viel zu vielen neuen und alten Regulierungen.“

Um genau solche Fälle zu vermeiden und mehr Transparenz bezüglich der Mehrkosten durch neue Gesetzesvorhaben zu schaffen, hat sich die Landesregierung 2017 selbst verpflichtet, deren finanzielle Auswirkungen exakt zu berechnen – eine Maßnahme, die seit Mai 2022 ausgesetzt wurde. „Dies zeigt, wie wichtig es ist, die Berechnung von Bürokratiefolgekosten zumindest bei neuen Regelungen gesetzlich verpflichtend zu machen und nicht dem guten Willen der Politik zu überlassen. Diese Berechnung muss unbedingt wieder aufgenommen werden“, so Meister-Scheufelen.

Ein weiteres großes Hindernis und Ärgernis für Unternehmen, aber auch für viele Bürgerinnen und Bürger, brachte die Vorsitzende des Baden-Württembergischen Normenkontrollrats ebenfalls zur Sprache. Demnach werde ein großer Teil auch des Europa- und Bundesrechts auf Landes- oder Kommunalebene umgesetzt. Dort laufe aber noch oft Vieles zu langsam: „Zu lange Genehmigungsverfahren sind ein Wettbewerbsnachteil für unsere Wirtschaft. Wir haben es in der Hand, sie zu beschleunigen.“

Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg
Seit 1. Januar 2018 ist der Normenkontrollrat Baden-Württemberg (NKR BW) im Amt. Das unabhängige Expertengremium besteht aus sechs Mitgliedern und berät und unterstützt die Landesregierung bei Bürokratievermeidung, Bürokratieabbau und besserer Rechtssetzung. Angesiedelt ist der Normenkontrollrat beim Staatsministerium Baden-Württemberg. Konkret überprüft der Normenkontrollrat, ob es eine weniger belastende Form des Gesetzesvollzugs gibt, beispielsweise indem Befreiungsmöglichkeiten oder Schwellenwerte Ausnahmen zulassen oder ein Pauschalnachweis statt einer Spitzabrechnung ausreicht. Damit will die Landesregierung gerade auch den Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen gerecht werden. Vergleichbare Institutionen gibt es in Deutschland in mehreren Bundesländern und auch auf Bundesebene.

Bildtext: Dr. Gisela Meister-Scheufelen (links), Vorsitzende des Normenkontrollrats Baden-Württemberg (NKR BW), Martin Buck (Mitte), Präsident der IHK Bodensee-Oberschwaben, und Anje Gering, Hauptgeschäftsführerin der IHK Bodensee-Oberschwaben. Bild: IHK/PhotoArt Hund

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