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Gasumlage fällt, Mehrwertsteuer sinkt

Symbolbild: rv-news.de/Redaktion

Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung nimmt Konturen an: Die Mehrwertsteuer auf Gas- und Wärmekosten wird von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Diese Regelung gilt befristet vom 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024. Zudem schlägt die Gaskommission vor, dass der Staat einmalig für den Monat Dezember die Abschlagszahlung für den Gasbezug von Haushalts- und Gewerbekunden übernehmen soll.

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Ab März 2023 soll zusätzlich ein Gaspreisdeckel kommen – mit Sparanreiz. Das heißt, für einen gewissen Anteil des Verbrauchs – im Raum stehen 80 Prozent – garantiert der Staat eine Preisgrenze. Das geht aus den Vorschlägen der von der Bundesregierung beauftragten Expertenkommission hervor. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung steht noch aus. „Auch wenn noch Vieles offen ist, begrüßen wir grundsätzlich die neuen Entscheidungen und Pläne der Bundesregierung. Man kann von einer starken ‚Gas- und Wärmepreisbremse‘ sprechen, die die Bürgerinnen und Bürger wirklich entlastet“, sagt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS). Er betont: „Wir geben sowohl die Entlastung durch die inzwischen gestrichene Gasumlage, die zum 1. Oktober den Gaspreis erhöht hätte, als auch die Senkung der Mehrwertsteuer komplett an unsere Kundschaft weiter. Alles muss neu gedacht und berechnet werden, aber wir passen das selbstverständlich rückwirkend an.“

Wichtig ist Robert Sommer zu betonen, dass nach wie vor Energiesparen das Wichtigste bleibt – unabhängig von Energiepreisdeckel, Umlagen und Ersatzbeschaffungen. „Die Situation ist weiterhin kritisch, wir alle müssen unseren Energieverbrauch deutlich herunterfahren“, betont er. Das gelte für Strom und für Gas. Energiespartipps hält die TWS auf ihrer Internetseite unter www.tws.de bereit.

Für Puffer sorgen
„Wir empfehlen unseren Kundinnen und Kunden, ihre Abschlagszahlungen dennoch nicht nach unten anzupassen“, sagt Robert Sommer. Denn eins ist sicher: Der Wegfall der Gasumlage und die geplante Absenkung der Mehrwertsteuer ändern nichts daran, dass die Beschaffungskosten für Energie weiterhin exorbitant hoch sind und die Verbraucherpreise – auch bei einem Preisdeckel – höher sein werden als bisher. „Bei vielen unserer Kunden sind die Preissteigerungen bislang noch gar nicht angekommen. Wir kaufen die Energie für unsere Kundschaft in der Regel in Tranchen ein und beginnen damit bereits bis zu drei Jahre im Voraus. Wir müssen also momentan für die aktuelle Belieferung nur noch einen kleinen Teil zu den horrend gestiegenen Preisen beschaffen. Dieser Vorteil schmilzt von nun an Monat für Monat ab und verteuert die Energie, wenn sich an der Marktsituation nichts ändert“, gibt Robert Sommer zu bedenken.


HINTERGRUND

Die politischen Entscheidungen im Einzelnen

  • Kurz vor ihrem Start am 1. Oktober 2022 hat die Bundesregierung die Gasumlage gekippt. Sie war in Höhe von 2,419 Cent pro Kilowattstunde (kWh) geplant. Diese Preiserhöhung bleibt allen Energiekunden jetzt erspart. Bestehen bleiben jedoch die Gasspeicherumlage (0,059 Cent/kWh) und die Bilanzierungsumlage (0,570 Cent/kWh), je zuzüglich Mehrwertsteuer.
  • Die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent auf Gas- und Wärmekosten gilt rückwirkend ab 1. Oktober und bleibt bis März 2024 bestehen.
  • Die Gaskommission schlägt vor, dass der Staat die Abschlagszahlungen auf Gas- und Wärmelieferungen im Dezember für alle Haushalts- und Gewerbekunden übernehmen soll. Geplant ist ein unbürokratisches Verfahren direkt über die jeweiligen Energielieferanten.
  • Zum Schutz unendlich weiter steigender Energiekosten soll ab 1. März 2023 eine sogenannte Gaspreisbremse greifen. Im Raum steht ein staatlich garantierter Brutto-Preis in Höhe von 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Verbrauchs. Für den Verbrauch darüber hinaus berechnet der Versorger den regulären Arbeitspreis. Der Gesetzgeber will dadurch einen Anreiz zum Energiesparen setzen.
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