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Erneut landesweite Quarantänekontrollen

Archivbild: F.Enderle

Am 9. und 10 Dezember finden erneut landesweite Schwerpunkt-Kontrollen der Ordnungsämter zur Einhaltung der Quarantänemaßnahmen statt. Quarantäneanordnungen sind erforderlich, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und lokale Ausbrüche zu verhindern.

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Auch das Ravensburger Ordnungsamt wird, wie bereits im Oktober, am Mittwoch 9. und Donnerstag, 10. Dezember vor allem telefonisch zu den Menschen Kontakt aufnehmen, die unter Quarantäne gestellt wurden. Dabei wird überprüft, inwieweit sich die Betroffenen tatsächlich in der eigenen Häuslichkeit aufhalten. Der Aufwand dieser Kontrollen ist sehr hoch. Deshalb finden sie stichprobenartig und überwiegend telefonisch statt.

Das Sozialministerium Baden-Württemberg hatte die Städte und Gemeinden darum gebeten, eine zweite Schwerpunktaktion zur Überwachung der Quarantänemaßnahmen durchzuführen. Ziel sei es, die Bürgerinnen und Bürger für die Wichtigkeit der Einhaltung der Quarantänemaßnahmen zu sensibilisieren und auch deutlich zu machen, dass ein Verstoß gegen diese Anordnung ein Bußgeld nach sich zieht und gegebenenfalls sogar eine Strafanzeige folgen kann. Im Zusammenhang mit dem Corona-Virus kann eine Quarantäneanordnung im Wesentlichen auf zwei Grundlagen beruhen. Zum einen können Infizierte und enge Kontaktpersonen betroffen sein. Zum anderen können Reiserückkehrer einer Quarantäneverpflichtung unterliegen.

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