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Landkreis RV

Eigentumsförderung: Wohnungsbau BW

Informationen aus dem Landratsamt. Archivbild: F.Enderle

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Familien und Alleinerziehende, die den Traum von den eigenen  vier Wänden verwirklichen möchten mit einem zinslosen Darlehen. Die Laufzeit des Darlehens liegt bei 15 Jahren, der Tilgungssatz beträgt jährlich 2,25 %. Ebenso werden schwerbehinderte Menschen mit speziellen  Wohnungsbedürfnissen unterstützt. Fördervoraussetzungen sind, dass ein bestimmtes  Haushaltseinkommen nicht überschritten wird und das Objekt ausschließlich selbst genutzt wird und  familienfreundlich ist.

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Das Land fördert folgende Maßnahmen:

  • Neubau oder Erwerb neuen Wohnraums, wenn das Vorhaben mindestens die energetische Voraussetzung Neubaustandard Plus oder Energiesparhaus erfüllt
  • Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums einschließlich notwendiger Begleitmaßnahmen
  • Anpassungsmaßnahmen zum altersgerechten Umbau bestehenden Wohnraums, sofern dabei die aktuellen Anforderungen der DIN 18040-2 erfüllt werden
  • Erwerb bestehenden Wohnraums

Keine Förderung erhält, wer bereits über angemessenen Wohnraum verfügt oder vermögend genug ist,
sich mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Die Höhe des Förderdarlehens beträgt bei einem Haushalt mit einem minderjährigen Kind bis zu 200.000 Euro und erhöht sich mit steigender Zahl  haushaltszugehöriger Kinder. Neubauvorhaben mit der energetischen Anforderung Neubaustandard Plus  erhalten zudem einen Tilgungszuschuss von 20.000 Euro. Energiesparhäuser können mit einem  Tilgungszuschuss von bis zu 3.500 Euro zusätzlich zur Förderung des Bundes unterstützt werden.

Empfänger/-innen eines Förderdarlehens oder Familienzuwachsdarlehen (kinderlose Paare und Alleinstehende) können eine Ergänzungsförderung für Kinder erhalten. Dies gilt für Kinder, welche
innerhalb von zehn Jahren zu dem Haushalt hinzukommen. Die Ergänzungsförderung besteht nach den
derzeitigen Förderrichtlinien in einem weiteren Tilgungszuschuss bzw. beim Familienzuwachsdarlehen
einer Zinsverbilligung

Weitere Informationen und Antragstellung
Interessierte können Fragen an das Landratsamt Ravensburg (Frau Lehmann (0751 854181) / Frau Eisele
(0751 854121)) richten oder direkt an die L-Bank (Tel. 0800 150-3030). Weiterhin steht Ihnen online unter https://finanzierungsrechner.l-bank.de ein kostenloser Finanzierungsrechner zur Verfügung. Mit diesem können Sie die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens ermitteln. Die Beantragung des Förderdarlehens erfolgt  direkt bei Ihrer Wohnraumförderstelle im Landratsamt Ravensburg.

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