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Ravensburg

Alkoholtestkäufe in Ravensburg

Pressemitteilungen der Stadt Ravensburg Bild: F.Enderle

Das Ordnungsamt der Stadt Ravensburg plant in Abstimmung mit dem Polizeirevier Ravensburg in der nächsten Zeit Alkoholtesteinkäufe. Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren. An Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen keine branntweinhaltigen Getränke verkauft werden. Das Ordnungsamt plant mit Hilfe von Testpersonen an verschiedenen Verkaufsstellen entsprechende Testeinkäufe, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu kontrollieren. Verstöße werden mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld geahndet.

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Das Ziel der Testeinkäufe ist die Sensibilisierung der Verkaufsstellen an die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes. Verkaufsstellen müssen im Zweifel nach dem Alter der Jugendlichen fragen und sich den Personalausweis zeigen lassen. Je konsequenter dies geschieht, desto höher ist der Schutz der Jugend.

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