Die IHK Bodensee-Oberschwaben begrüßt die Einigung auf europäischer Ebene zur Vereinfachung von kurzfristigen Geschäftsreisen und Serviceeinsätzen. Hiervon betroffen sind Reisen von bis zu drei aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb von 30 Tagen. Dies erfolgt im Rahmen der Reform der Vorschriften für die Koordinierung der sozialen Sicherheit.
IHK-Präsident Martin Buck erklärt: „Unsere Unternehmen fordern seit Jahren, dass kurzfristige Geschäftsreisen innerhalb Europas nicht mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand belastet werden. Wer für einen Kundentermin oder eine Besprechung für wenige Stunden oder einige Tage ins Ausland fährt, sollte sich auf sein Geschäft konzentrieren können – und nicht auf Formulare. Dass die EU diesen Handlungsbedarf jetzt anerkennt, ist ein wichtiges Signal.“
Für die exportstarke Wirtschaft in der Region Bodensee-Oberschwaben sind grenzüberschreitende Geschäftsreisen und Serviceeinsätze innerhalb der EU und in die Schweiz gelebter Alltag. Aktuell ist es so, dass spontane Reisen ohne Bußgeldrisiko kaum möglich sind, da oftmals allein auf die notwendige Bestätigung der Krankenkasse ein bis zwei Tage gewartet werden muss. So wird ein grenzüberschreitender, kurzfristig notwendiger Kundenservice schlicht nicht durchführbar. Umso wichtiger ist es daher, dass die Reform den Unternehmen tatsächlich Erleichterungen bringt.
Buck macht deutlich: „Jetzt kommt es auf die konkrete Umsetzung an. Die Überarbeitung des Vorabmeldeverfahrens darf nicht dazu führen, dass Bürokratie lediglich an anderer Stelle neu entsteht. Entscheidend ist, dass der Aufwand für die Unternehmen insgesamt sinkt. Vor allem die 30-Tage-Regelung sollte nochmals auf den Prüfstand, wenn echte Erleichterung in der Praxis der Unternehmen ankommen soll. Bürokratieabbau ist kein einmaliger Schritt, sondern ein fortlaufender Prozess.“
Zudem fordert die IHK, die über die A1-Bescheinigungen hinaus bestehenden weiteren nationalen Entsendemeldungen, die unabhängig von den sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben beispielsweise aufgrund von Mindestlohn- oder Arbeitsrechtsvorschriften bestehen, EU-weit zu vereinheitlichen und vereinfachen. „Wenn Europa Bürokratie abbaut, dürfen die Unternehmen nicht gleichzeitig durch nationale Sonderregelungen weiter belastet werden. Der Binnenmarkt muss einfacher werden – nicht nur auf dem Papier.“


