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Weg frei für weitere Corona-Soforthilfen

„Gestern haben wir den Weg freigemacht für weitere Corona-Soforthilfen“, freuen sich die Abgeordneten August Schuler (CDU) und Manne Lucha (Grüne). Das Ziel für die grün-schwarzen Landesregierung ist klar, so Schuler und Lucha: „Mit den weiteren Soforthilfen aus dem 6,2-Milliarden-Corona-Soforthilfepaket sichern wir unsere Daseinsvorsorge. Wir sichern Existenzen und vermeiden Insolvenzen.“
Besonderen Schwerpunkt legen die weiteren Soforthilfen auf die Förderung der mittelständischen Wirtschaft Baden-Württembergs.

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50 Millionen Euro zur Stärkung des Eigenkapitals gibt es für das Mezzanine-Beteiligungsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen und Start-Ups. Zusätzlich unterstützt die Landesregierung den baden-württembergischen Mittelstand bei der digitalen Transformation mit einer Digitalisierungsprämie von 50 Millionen Euro. Schuler: „Wir können dadurch wertvolle Arbeitsplätze im Mittelstand sichern.“
Einen weiteren Digitalisierungs-Push soll es an den Universitäten und Hochschulen geben. Dafür werden 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Lucha: „Wir unterstützen unsere Hochschulen dabei, digital weiterhin erfolgreiche Abschlüsse auf hohem Qualifikationsniveau zu ermöglichen.“

Mit weiteren 30 Millionen Euro greift das Land den Studierendenwerken unter die Arme.
Das Gastgewerbe wird mit einer Finanzspritze von 330 Millionen Euro geholfen – sie leiden besonders unter wegbrechenden Einnahmen. Schuler: „Mit der Stabilisierungshilfe sichern wir Existenzen im Hotel- und Gastgewerbe.“
Fachberatungsstellen für häusliche und sexuelle Gewalt unterstützt das Land mit einer Million Euro für Schutzausrüstung und Stärkung der Notberatung. Diese Einrichtungen, so betont Lucha, leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Menschen in Not. „Wir wollen sicherstellen, dass sie auch in Pandemiezeiten jederzeit für

Hilfesuchende erreichbar sind.“
Finanzielle Unterstützung gibt es auch für die Jugendherbergen, die Schullandheime sowie Schulen in freier Trägerschaft mit 33 Millionen Euro. Für Vereine, die nicht ins Raster der wirtschaftlichen Soforthilfe fallen – etwa Tafelvereine, Nachbarschaftshilfen oder Kinder- und Jugendarbeit, stellt das Land zusätzliche fünf Millionen Euro (insgesamt 15 Millionen) zur Verfügung.
Beschlossen wurde auch, die dritte Tranche aus der Zuweisungen aufgrund des Finanzausgleichsgesetzes vom September auf Juli vorzuziehen und sie auf Basis der höheren Werte aus 2019 zu berechnen. Das heißt konkret: Städten und Gemeinden bekommen eine weit höhere Abschlagszahlung zur Sicherung ihrer Liquidität als ihnen aufgrund der jüngsten Steuerschätzung zustehen würde.

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