rv-news.de
Landkreis RVRegionalesTop-Thema

Wasserstände in den Gewässern des Landkreises weiterhin kritisch

Archivbild: Kim Enderle

Die Gewässer des Landkreises konnten durch die Niederschläge der letzten Tage nur kurz aufatmen. Kurze Gewitter führen zwar zu schnellen Anstiegen der Pegel. Nach Durchlauf der Welle sinken sie aber sehr schnell wieder auf das Ausgangsniveau. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt, Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern wird das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen vorerst bis zum 11.08.2023 verlängert.

- Anzeige -
Jetzt bewerben!


Aufgrund der hochsommerlichen Wetterlange sanken die Pegelstände über mehrere Wochen kontinuierlich und erreichten dabei bei vielen Gewässern ein kritisches Ausmaß. Betroffen sind nicht nur die größeren Gewässer, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extremen Erwärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge.

Das Landratsamt Ravensburg verlängert deshalb per Verfügung ab sofort den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es weiterhin verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen seien lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Betroffen davon sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Landratsamt Ravensburg legt Wert darauf, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist.

Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 11.08.2023. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern bis zu 10.000 € geahndet.

Der ausführliche Wortlaut der Allgemeinverfügung lesen Sie unter www.rv.de/bekanntmachungen.

Print Friendly, PDF & Email