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Ravensburg

Stadt Ravensburg richtet Notbetreuung an den Grundschulen ein

Presse- und Service Infos der Stadt Ravensburg. Archivbild: F.Enderle

Das Land Baden-Württemberg hat angeordnet, dass ab Dienstag, 17. März alle Kindertagesstätten und Schulen bis nach den Osterferien geschlossen werden. Um Eltern so weit wie möglich zu helfen, bietet die Stadt Ravensburg und die Grundschulen eine eingeschränkte Notbetreuung für die Grundschüler in den städtischen Schulen an.

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Es können so weit es die Kapazitäten zulassen nur Kinder betreut werden, deren Eltern beide in systemrelevanten Berufen arbeiten, die bei der Coronakrise dringend gebraucht werden und die Betreuung nicht anderweitig sicherstellen können. Das gilt auch für eine alleinerziehende Person, die in einem dringend benötigten Beruf tätig ist. Unter einen dringend benötigten Beruf fallen z.B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsbereich, der Lebensmittelbranche, im Bereich der wichtigen öffentlichen Infrastruktur und in bestimmten Bereichen der öffentlichen Verwaltung sowie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste etc. Es können in jedem Fall keine Kinder aufgenommen werden, die sich die letzten 14 Tage in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebieten aufgehalten haben.

Über die Vergabe von Betreuungsplätzen in den Grundschulen entscheidet ausschließlich die Stadt Ravensburg. Sie stützt sich bei der Bewertung der wichtigen Berufe auf eine Empfehlung des Landes. Eine beispielhafte Übersicht gibt es unter www.ravensburg.de.

Eine Betreuung ist dem Grunde nach entweder an Vormittagen von 7 Uhr bis 12 Uhr oder ganztags von 7 Uhr bis 17 Uhr möglich (inkl. Mittagessen). Die Vormittagsbetreuung ist kostenfrei. Die Ganztagsbetreuung kostet 5,35 Euro pro Kind und Tag zuzüglich einem Mittagessensbeitrag von 4,20 Euro pro Tag.

Die Anmeldung für eine Notbetreuung muss über ein Formular erfolgen. Das Formular gibt es im Internet auf www.ravensburg.de und muss ausgedruckt und ausgefüllt werden. Das Formular kann entweder an die Stadt Ravensburg, Amt für Schule, Jugend, Sport, Marienplatz 35, 88212 Ravensburg per Post geschickt werden oder als Scan an die E-Mail-Adresse schule-jugend-sport@ravensburg.de oder per Fax an die Nummer 0751/82-60235 . Das Amt für Schule, Jugend, Sport entscheidet über den Antrag und informiert die Eltern über das Ergebnis.

Eine Osterferienbetreuung findet nur für Kinder in der Notbetreuung statt. Die reguläre Osterferienbetreuung vom 6. April bis 9. April 2020 wird abgesagt. Es erfolgt eine Rückerstattung der Beiträge.

Das Amt für Schule, Jugend, Sport hat ab Montag, 16. März unter den Telefonnummern 0751/82-526 und 0751/82-207 eine Hotline für dringende Fragen eingerichtet.

Wichtiger Hinweis: Schülerinnen und Schüler, die eine private Schule besuchen, erhalten dort ein Notbetreuungsangebot. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die entsprechende private Schule.

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