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Stadt Ravensburg fixiert Regeln für Zeit das abgesagten Rutenfestes

Presse- und Service Infos der Stadt Ravensburg. Archivbild: F.Enderle
Zwei Tage nach der veröffentlichten Resolution des Gemeinde- und auch Schülerrats mit einem Appell an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger während der Zeit des inzwischen abgesagten Rutenfestes hat die Stadtverwaltung jetzt auch öffentlich klare Regeln fixiert.

In den letzten Wochen gab es vermehrt Anzeichen dafür, dass sich auch größere privat organisierte Feiern am Rutenfestwochenende anbahnen. Die Stadt hat Verständnis dafür. Aber private Feiern müssen unter strenger Einhaltung der Auflagen aus der Coronaverordnung im privaten Raum stattfinden. Allerdings sieht die Stadt dabei die große Gefahr, dass aufgrund des Wesens des Rutenfestes, von „Adresse“ zu „Adresse“ zu ziehen, ein neues Corona-Infektionsgeschehen eintreten kann. Durch das Weiterziehen kommt es zu vielen Kontakten, die das Virus verbreiten können. Vor allem, weil viele Gäste und ehemalige Ravensburger aus der ganzen Republik und Europa extra anreisen. Das verstärkt das Infektionsrisiko.

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„Wir sind keine Spaßbremse, aber man darf auch nicht naiv sein und die Sache unterschätzen.“

Stadt Ravensburg

Die Stadt Ravensburg appelliert an alle Ravensburgerinnen und Ravensburger, von derartigen privaten Festen und Treffen abzusehen. „Ein Anwachsen von Infektionen und ein damit drohender zweiter Lockdown, würden fast alle Geschäfte und Gastronomiebetriebe unserer Altstadt wirtschaftlich nicht überleben“, so die Stadt.

Zeitliche Einschränkungen in der Innenstadt

Ansammlungen im öffentlichen Raum sind ebenfalls problematisch. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es nicht möglich sein wird, sich im Bereich Marienplatz zu treffen, um privat organisierte Feiern abzuhalten. Um dies sicherzustellen wird am Freitag, 24. Juli und am Samstag, 25. Juli, je von 18 bis 24 Uhr der Zugang zum zentralen Marienplatz und zur Bachstraße eingeschränkt. Der Stadtbusverkehr wird umgeleitet. Zugang haben nur Anwohnerinnen und Anwohner oder Personen mit einem bestimmten Anliegen. Das könnte beispielsweise ein Besuch in einer der dort ansässigen Gaststätten sein. Gaststätten in der ganzen Altstadt haben bis jeweils 23 Uhr geöffnet.

Wer die Gaststätten auf dem Marienplatz und in der Bachstraße besuchen möchte, benötigt aber eine Reservierung, die er in der jeweiligen Gaststätte direkt und vorab anfragen muss. Nur mit dieser Reservierungsbestätigung kommt man zum Marienplatz und zur Bachstraße. Sie muss vorgezeigt werden, sonst ist kein Zugang möglich. In diesem Zusammenhang wird es am 24. und 25. Juli jeweils von 14 bis 0 Uhr nicht erlaubt sein, im Bereich der gesamten Altstadt selbst mitgebrachte alkoholische Getränke zu konsumieren.

Musikverbot während der Zeit des eigentlichen Rutenfestest

Des Weiteren wird es im Zeitraum Freitag, 24. Juli bis Dienstag, 28. Juli 2020 ein Musikverbot geben. Das Musizieren oder das Beschallen mit Musik aus Lautsprecherboxen ist dann ausgeschlossen. Das gilt für das Gebiet der Altstadt und den angrenzenden Bereich zwischen Allmandstraße, Kuppelnaustraße und Parkstraße.

Die Stadt reagiert mit ihrem Vorhaben auf die Gefahr, dass sich durch die Ansammlung zahlreicher privater Gruppen, das Coronavirus wieder stärker ausbreiten kann. Das Einhalten der Abstandsregelungen in der Coronaverordnung des Landes wäre sicherlich nicht möglich. Daher möchte die Stadt im Vorfeld sicherstellen, dass es gar nicht erst dazu kommt.

Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp appelliert an die Vernunft der Ravensburgerinnen und Ravensburger: „Wir wollen nur ungern etwas verbieten. Aber wir wollen auch keinen zweiten Lockdown riskieren: Einzelhandel und Gastronomie für Wochen geschlossen, Kontaktbeschränkungen und so weiter. Das wäre katastrophal. Keiner kann etwas für die jetzige Situation. Bleiben wir vernünftig. Nächstes Jahr können wir wieder feiern.“

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