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Seit 0.00 Uhr gilt Inzidenzstufe 2 – Schon bald erneute Änderungen erwartet

Bild: CDC/ Alissa Eckert, MS; Dan Higgins, MAMS

Am Freitagabend hat das Landratsamt Ravensburg das Eintreten der Covid-19 Inzidenzstufe 2 bekannt gemacht, diese gilt seit dem heutigen Samstag 0.00 Uhr. In den meisten Bereichen ändert sich bezüglich Einschränkungen im Vergleich zur Stufe 1 nichts, allerdings werden in der Stufe 2 private Treffen eingeschränkt, auch dürfen Clubs und Discotheken selbst bei der „3G“ Regel nicht mehr öffnen.

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Hintergrund der eingetretenen Änderungen ist, dass die Inzidenzzahlen im Landkreis Ravensburg stark angestiegen sind und nun bei 29,43 pro 100.000 Einwohner liegen. Ausschlaggebend bei der jetzt inkraftgetretenen Änderung war allerdings, dass der Wert von „10“ an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde.

Allzu lange werden die Einschränkungen beziehungsweise Änderungen durch die Stufe 2 allerdings nicht Bestand haben. Das Sozialministerium hat bereits am Freitag angekündigt, vermutlich noch am Wochenende eine neu strukturierte Corona-Verordnung zu verkünden. Diese soll vorrangig den Schwerpunkt auf die 3G Regel legen und die Inzidenz nicht mehr als alleinigen Maßstab für Einschränkungen heranziehen.

In einer Pressemitteilung am Freitagnachmittag schrieb Minister Manfred Lucha: „Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pandemie und dem Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger. Baden-Württemberg prescht hier nicht etwa vor, wie vielfach behauptet, sondern setzt am kommenden Montag die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz um. Wir müssen davon ausgehen, dass wir in Kürze landesweit wieder eine Inzidenz von 35 erreichen. Es macht deshalb keinen Sinn, solange zu warten, sondern jetzt schon zügig mit einem neuen Konzept und neuen Maßnahmen gegenzusteuern. Das machen wir mit unserer neuen Verordnung. Selbstverständlich wird die Inzidenz auch weiterhin eine bedeutende Rolle für unser politisches Handeln spielen, allerdings richten wir künftig ein starkes Augenmerk auch auf andere Indikatoren wie die Belastung des Gesundheitswesens.“

Die inkraftgetretenen Änderungen im Überblick:

  • Treffen sind mit vier Haushalten, max. 15 Personen zulässig (geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt). Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre  zählen dabei nicht mit.
  • Für private Veranstaltungen (Geburtstage, Hochzeitsfeiern etc.) sind Hygienekonzept sowie
    Datenerfassung erforderlich, Abstandsgebot und Maskenpflicht sind dagegen nicht geboten. Die
    Personenanzahl wird auf maximal 200 beschränkt. In geschlossenen Räumen gilt zusätzlich die 3G-Regel
    (geimpft, genesen oder getestet).
  • Öffentliche Veranstaltungen (Theater, Oper, Konzerte, Filmvorführungen, Stadt-/Volksfeste,
    Informationsveranstaltungen, Betriebsfeiern, Wettkampfveranstaltungen etc.) sind mit Hygienekonzept
    und Datenerfassung im Freien mit einer Besucherzahl von maximal 750 Personen (Maskenpflicht bei
    mehr als 200 Personen) und innerhalb geschlossener Räume mit bis zu 250 Personen zulässig. Zudem sind bis zu 50% der zugelassenen Kapazität erlaubt, wobei die „3 Gs“ einzuhalten sind.
  • Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen dürfen nicht mehr öffnen.
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