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Regionalverband stellt Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen vor

Archivbild: F.Enderle

Der Planungsausschuss des Regionalverbands hat sich am 25. Oktober 2023 mit dem Entwurf einer
Gebietskulisse für die Umsetzung des Flächenziels von 1,8% in der Region Bodensee-Oberschwaben für
die Windenergie beschäftigt. Der Entwurf sieht 38 Vorranggebiete mit insgesamt 7.570 ha (2,15 % der
Region) und fünf optionale Gebiete mit insgesamt ca. 1.060 ha (0,30 % der Region) vor. Die
Verbandsversammlung entscheidet am 8. Dezember 2023 über die Flächenkulisse für die Anhörung.

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Nach Berücksichtigung von Ausschluss- und sehr erheblichen Konfliktkriterien resultierten zunächst 11 % der Region als sogenannte Suchräume für regionalbedeutsame Windenergiegebiete. Diese wurden auf der Informationsveranstaltung am 11. Juli 2023 in Bad Waldsee der Öffentlichkeit vorgestellt und sind seitdem unter www.rvbo-energie.de einsehbar. Die Suchräume wurden im weiteren Planungsprozess im Hinblick auf ihre konkrete Eignung als  Vorranggebiete detailliert analysiert. Basis der Bewertung war der aktualisierte Kriterienkatalog mit Eignungs- und weiteren Konfliktkriterien. Relevante Restriktionen mit Auswirkungen auf die Auswahl der Vorranggebiete kamen im Laufe des Sommers, insbesondere von Seiten der Landesverteidigung, des zivilen Luftverkehrs sowie des Naturund Artenschutzes. Zudem wurde Rücksicht auf eine etwaige örtliche Überlastung genommen.

Ziel des vorgestellten Entwurfs war es auch, eine „dezentrale Konzentration“ zu erreichen, d.h. möglichst große Vorranggebiete auszuweisen und gleichzeitig eine ausgewogene Verteilung in der Region zu gewährleisten. „Wegen der unterschiedlichen Windverhältnisse und Siedlungsdichte (Abstandsregeln) konnte gleichwohl eine Gleichverteilung nicht erreicht werden: 62 % der vorgestellten Vorranggebiete befinden sich momentan im Landkreis Sigmaringen, 34 % im Landkreis Ravensburg und 4 % im Bodenseekreis. 80% der Fläche liegt im Wald, 20 % im Offenland“, erläutert Verbandsvorsitzender Thomas Kugler.

Der aktuelle Entwurf umfasst 38 Vorranggebiete mit insgesamt 7.570 ha (2,15 % der Region) und fünf
optionale Gebiete mit insgesamt ca. 1.060 ha (0,30 % der Region), sie sind unter www.rvbo-energie.de
einsehbar. Die optionalen Vorranggebiete weisen gewisse Einschränkungen auf, sollten aber nach Ansicht der Verbandsverwaltung Teil der 1. Offenlage sein, um einen ausreichenden Puffer hinsichtlich
Flächenstreichungen im Anhörungsverfahren zu haben. Hinweise aus der Sitzung des Planungsausschusses und weitere Rückmeldungen von Fachbehörden werden nach Möglichkeit bis zur nächsten Sitzung des Planungsausschusses am 22. November 2023 in die Flächenkulisse eingearbeitet.

Schwerpunkt der Novembersitzung wird daneben der Themenbereich Solarenergie und die Vorstellung der Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen sein. Die endgültige Fassung der Flächenkulissen für Windenergie- und Solaranlagen für die 1. Offenlage soll in der Sitzung der Verbandsversammlung am 8. Dezember 2023 auf Empfehlung des Planungsausschusses hin beschlossen werden. „Danach haben Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen im Rahmen der gesetzlichen Beteiligung Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben“, beschreibt Kugler den weiteren Zeitplan.

Im Januar 2024 finden öffentliche Informationsveranstaltungen in den drei Landkreisen statt (10. Januar:
Landkreis Sigmaringen, Bad Saulgau, 17. Januar: Landkreis Ravensburg, Weingarten, 24. Januar: Bodenseekreis, Heiligenberg). Bis zum 30. September 2025 ist laut Landesplanungsgesetz ein Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung für die konkrete Flächenkulisse und den Teilregionalplan Energie erforderlich, der bis Ende des Jahres 2025 nach den Plänen der Landesregierung genehmigt werden soll. Danach sind Genehmigungsverfahren für Windräder nur noch in den ausgewiesenen Vorranggebieten und auf vereinzelten kommunalen Flächen möglich.

Kommt es zu keiner Einigung für ausreichend Windflächen im Zuge des Teilregionalplans Energie, greift
anschließend eine sogenannte Superprivilegierung, d.h. es findet dann keine Steuerung auf Ebene der
Regionalplanung oder seitens der Kommunen mehr statt und Genehmigungen für Windräder könnten auch
dort beantragt werden, wo sie der Regionalplan wegen zu hoher Konflikte nicht vorsieht. „Wir sind jedoch
optimistisch, dass wir einen entsprechenden Beschluss in unserer Verbandsversammlung hinbekommen und auch unsere Region ihren Beitrag für ein Gelingen der Energiewende leisten wird“, zeigt sich Heine zuversichtlich.

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