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Regionalverband beschließt Offenlage für den Teilregionalplan Energie

Archivbild: F.Enderle

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands hat am 8. Dezember 2023 die Offenlage für den Entwurf des Teilregionalplans Energie beschlossen. Der Entwurf sieht 43 Vorranggebiete für die Windenergie mit insgesamt 8.600 ha (2,5 % der Region) und 151 Vorbehaltsgebiete Photovoltaik mit insgesamt ca. 2.600 ha (0,7 % der Region) vor. Gesetzlich erforderlich sind 1,8 % für die Windenergie und 0,2 % für Photovoltaik.

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Nach Berücksichtigung von Ausschluss­ und sehr erheblichen Konfliktkriterien resultierten zunächst 11 % der Region als Suchräume für die Windenergie und 37 % für Freiflächenphotovoltaik. Diese Flächen wurden im weiteren Planungsprozess im Hinblick auf ihre konkrete Eignung detailliert analysiert. Basis der Bewertung waren die aktualisierten Kriterienkataloge mit Eignungs- und Konfliktkriterien.

Relevante Restriktionen mit Auswirkungen auf die Auswahl der Vorranggebiete Windenergie kamen im laufe des Sommers insbesondere von Seiten der Landesverteidigung, des zivilen Luftverkehrs sowie des Natur- und Artenschutzes. Zudem wurde Rücksicht auf eine örtliche Überlastung genommen. Ziel des vorgestellten Entwurfs war es auch, eine „dezentrale Konzentration“ zu erreichen, d.h. möglichst große Vorranggebiete für die Windenergie auszuweisen und gleichzeitig eine ausgewogene Verteilung in der Region zu gewährleisten. Wegen der unterschiedlichen Windverhältnisse und Siedlungsdichte (Abstandsregeln) konnte eine Gleichverteilung nicht erreicht werden: 59,8 % der vorgestellten Vorranggebiete Windenergie befinden sich im Landkreis Sigmaringen, 36,7 % im Landkreis Ravensburg und 3,5 % im Bodenseekreis. Etwa 80 % der Windflächen liegen im Wald, 20 % im Offenland. Die Vorbehaltsgebiete Photovoltaik liegen zu 49 % im Landkreis Sigmaringen, zu 32 % im Landkreis Ravensburg und zu 18 % im Bodenseekreis.

Bis zum 30. September 2025 ist laut Landesplanungsgesetz ein Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung für die konkrete Flächenkulisse und den Teilregionalplan Energie erforderlich, der bis Ende des Jahres 2025 nach den Plänen der Landesregierung genehmigt werden soll. Um einen ausreichenden Puffer hinsichtlich möglicher Flächenstreichungen im Anhörungsverfahren zu haben, hat die Verbandsversammlung beschlossen, mit dem Flächenwert von 2,5 % für die Windenergie in die Anhörung zu gehen. Zum Satzungsbeschluss wird ein Wert von 1,8-2,0 % angestrebt. Bei der Photovoltaik liegt der momentane Flächenwert bei 0,7 % und es wird am Ende ein Wert von 0,5 – 0,6 % angestrebt.

Ab Ende Januar und bis Ende März 2024 haben Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen im Rahmen der gesetzlichen Beteiligung Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben. Im Januar finden Informationsveranstaltungen in den drei Landkreisen statt (10. Januar: Landkreis Sigmaringen, Bad Saulgau, 17. Januar: Landkreis Ravensburg, Weingarten, 24. Januar: Bodenseekreis, Heiligenberg).

Informationen zu den einzelnen Flächen mit Übersichtskarten und zu den geplanten Veranstaltungen mit Anmeldemöglichkeit finden sich unter www.rvbo-energie.de.

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