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Neues Terminbuchungssystem für Kreisimpfzentrum ist online

Archivbild: F.Enderle

Im Kreisimpfzentrum in Ravensburg können interessierte Bürgerinnen und Bürgerjetzt auch mittels eines eigenen Buchungssystems ganz unkompliziert einen Termin buchen. Dies ist auch telefonisch unter 0751/85-5159 möglich. Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass auch Personen, die ihre Erstimpfung woanders erhalten haben, für ihre Zweitimpfung ins Kreisimpfzentrum in die Oberschwabenhalle kommen können.

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Außerdem gibt es weitere Angebote zum Impfen ohne Termin. Im Kreisimpfzentrum in der Oberschwabenhalle können sich interessierte Personen jeden Sonntag ganztägig ohne vorherige Terminvereinbarung von 7:00 bis 20:30 Uhr impfen lassen. Für das freie Impfangebot stehen an diesem Tag
300 Dosen aller zugelassener Impfstoffe zur Verfügung. Darüber hinaus sind Impfungen ohne Termin auch Montag bis Freitag von 16 bis 20:30 Uhr möglich.

Kinder und Jugendliche können weiterhin jeden Montag- bis Freitagnachmittag von 14:00 Uhr bis
20:30 Uhr ebenfalls ohne vorherige Terminvereinbarung mit Biontech/Pfizer geimpft werden. Dabei
ist zu beachten, dass unter 16-jährige in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person sein müssen.
„Wir möchten für die Bürgerinnen und Bürgern ein möglichst niederschwelliges Impfangebot schaffen und reagieren damit auch auf die Entscheidung des Landes Baden-Württemberg, der Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) zu folgen“, so Honikel-Günther weiter.

Dies bedeutet im Überblick:

  • Bereits seit Samstag, 3. Juli erhalten Menschen, die zu ihrer gebuchten Zweitimpfung mit Ast-raZeneca in die Impfzentren kommen, eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff.
  • Wer ab Juli seine Erstimpfung wahrnimmt, kann von den verkürzten Impfabständen profitieren,  auch wenn dies im Anmeldesystem noch nicht hinterlegt ist. In diesem Fall wird ein früherer Zweittermin direkt bei der Erstimpfung im Kreisimpfzentrum vereinbart.
  • Bereits gebuchte Zweitimpftermine für AstraZeneca sowie für Biontech/Pfizer oder Moderna, die in
    der Zeit bis einschließlich 18. Juli liegen, bleiben bestehen und können nicht umgebucht oder vorgezogen werden.
  • Menschen, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca oder einem mRNA-Impfstoff hatten und deren Zweitimpftermin in der Zeit ab dem 19. Juli liegt, wird angeboten, ihren Zweitimpftermin vorzuziehen, sofern der vorgegebene Impfabstand eingehalten ist.
    Diese Impfabstände lauten wie folgt:
    o Die Erstimpfung mit Biontech/Pfizer muss mindestens drei Wochen zurückliegen.
    o Die Erstimpfung mit Moderna oder AstraZeneca muss mindestens vier Wochen zurückliegen.
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