Aufgrund nur geringer Niederschläge und anhaltender Trockenheit herrscht auch im Landkreis Ravensburg derzeit eine erhöhte Waldbrandgefahr. Waldbesucherinnen und -besucher sollten deshalb die Regeln für Waldbesuche genau beachten. So gilt vom 1. März bis 31. Oktober ein grundsätzliches Rauchverbot im Wald. Feuer machen ist im Wald nur an offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf Grillplätzen erlaubt, nicht auf mitgebrachten Grillgeräten. Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
Bei Ausbruch eines Waldbrands ist Folgendes zu tun:
Wählen Sie die 112 und informieren Sie die Leitstelle über folgende Punkte:
- Wo brennt es ? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
- Was brennt ? – Bodenvegetation oder Baumkronen
- Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
- Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.


