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Landkreis RV

Nachmittag der offenen Tür in der Unterkunft für Geflüchtete

Informationen des Landratsamtes Ravensburg

Am Freitagnachmittag, 19. Januar von 15 bis 17 Uhr findet in der Unterkunft für Geflüchtete im kreiseigenen Krankenhausgebäude in Bad Waldsee ein Nachmittag der offenen Tür statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich die Räumlichkeiten anzuschauen und mit Mitarbeiter/innen des Amtes für Migration und Integration des Landkreises ins Gespräch zu kommen. Nach der Begrüßung um 15 Uhr durch den stellvertretenden Landrat, Herrn Dr. Andreas Honikel-Günther finden Führungen durch das Gebäude statt.

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In das kreiseigene Krankenhausgebäude in Bad Waldsee ziehen ab Ende Januar 2024 Asylbewerber/innen ein. Die Unterkunft bietet Platz für bis zu 150 Personen. Die reguläre Belegung ist mit 120 Personen vorgesehen. Die Räumlichkeiten werden baulich durch zwei voneinander getrennte Eingänge von der urologischen Praxis und dem MVZ abgegrenzt. Die Umbauarbeiten laufen seit Anfang Dezember.

Die Unterkunft im kreiseigene Krankenhausgebäude ist als Selbstversorgungsunterkunft konzipiert. Dies bedeutet, dass Kochmöglichkeiten vorhanden sein werden und die Geflüchteten sich selbst versorgen können. Bis die Küchen eingebaut sind, wird die Essensversorgung übergangsweise von den Maltesern sichergestellt. Der Landkreis wird den Betrieb und der Sozialbetreuung der Asylbewerber/innen selbst übernehmen. Dazu werden aktuelle Gespräche geführt. Ein Sicherheitsdienst wird beauftragt.

Das Land Baden-Württemberg organisiert die Erstaufnahme von Flüchtlingen, zum Beispiel in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) in Ellwangen, Karlsruhe, Sigmaringen und Freiburg. Von dort werden die Flüchtlinge nach einer festen Quote auf die Landkreise zur sogenannten vorläufigen Unterbringung verteilt. Vorläufig deshalb, weil während dieser Zeit der Aufenthaltsstatus der Personen geklärt wird. Die Verweildauer der Asylbewerber/innen in den vorläufigen Unterbringungen des Landkreises beträgt durchschnittlich 18 Monate. Spätestens nach 2 Jahren schließt sich aber die von den Städten und Gemeinden zu organisierende sogenannte Anschlussunterbringung für die Menschen an, denen es nicht gelungen ist, selbst Wohnraum zu finden.

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