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Land sorgt durch Förderung für Baubeginn von Radweg

Der geplante Radweg von Weingarten nach Schlier-Unterankenreute wird noch in diesem Jahr begonnen. Auch der Radweg von Ravensburg-Albertshofen nach Schlier-Fenken wird in naher Zukunft gebaut. Dies geht aus einem Schreiben von Verkehrsminister Winfried Hermann an den Ravensburger Landtagsabgeordneten und Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manne Lucha hervor.

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Lucha hatte sich in den vergangenen Monaten bei Verkehrsminister Winfried Hermann mehrfach dafür eingesetzt, die von der Gemeinde Schlier als dringend notwendig erachteten Radwegeverbindungen bald zu realisieren. Im Schreiben von Minister Hermann an Manne Lucha heißt es dazu nun: „Der erste Abschnitt Weingarten – Abzweig Rösslerweiher (Neuhaselhaus) befindet sich im „Vordringlichen Bedarf“ des Bedarfsplans. Als Baubeginn ist das Jahr 2023 vorgesehen“. Auch der geplante Radweg entlang der L 325 von Ravensburg-Albertshofen nach Schlier-Fenken ist nach Angaben von Hermann in den Vordringlichen Bedarf eingestuft und soll deswegen schon in naher Zukunft begonnen werden.

Manne Lucha zeigte sich über diese Entscheidung des Verkehrsministeriums sehr erfreut: „Als begeisterter Radfahrer kenne ich natürlich die Strecken zwischen Ravensburg und Weingarten und den Ortsteilen der Gemeinde Schlier. Sie sind bei Radlern gefürchtet, weil sie eng und unübersichtlich sind. Dass es jetzt losgeht mit separaten Radwegen entlang der beiden Landesstraßen L 317 und L 325 ist eine tolle Neuigkeit, auf die viele Radlerinnen und Radler in der Gemeinde Schlier aber auch im Schussental gewartet haben“.

Wie es im Schreiben von Minister Hermann an Lucha weiter heißt, sei der Abschnitt vom Abzweig Rößlerweiher bis Schlier-Unterankenreute in den sogenannten „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft. Dies bedeutet, dass Landkreise oder auch Kommunen einen straßenbegleitenden Radweg an einer Bundes- oder Landesstraße selbst planen und bauen können und dafür vom Land die Kosten erstattet bekommen – „unter Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel“, wie es in Hermanns Schreiben heißt. Ebenfalls im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft ist der geplante Radweg entlang der L 325 vom Schlierer Ortsteil Wetzisreute bis zur Kreisstraße K 8041.

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