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Wirtschaft und Business

IHK rechnet mit bis zu 30.000 Anträgen

Archivbild: F.Enderle

Seit Mittwochabend können kleine und mittlere Betriebe bis 50 Beschäftigte die Soforthilfe „Corona“ des Landes Baden-Württemberg beantragen. Der Ansturm ist enorm. Insgesamt rechnet die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben mit bis zu 30.000 Anträgen allein bei ihr.

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Trotz Vorbereitung auf einen massiven Ansturm gingen die Server der baden-württembergweiten Plattform binnen weniger Minuten in die Knie“, so Professor Dr. Peter Jany, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK).

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat das Soforthilfeprogramm aufgelegt. Unternehmen, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten krisenbedingten Liquiditätsengpässen, unter anderem für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und Ähnlichem, durch einen Zuschuss unterstützt werden.

„Allein unsere IHK hat innerhalb eines Tages bereits rund 3.000 Anträge erhalten. Das gibt einen vagen Vorgeschmack auf die Flut, die noch kommen wird.“

Prof. Dr. Peter Jany, Hauptschäftsführer IHK Bodensee-Oberschwaben

„Wir begrüßen diese Maßnahme des Landes sehr. Denn insbesondere die vielen Kleinst-, Klein- und mittelständischen Betriebe in unserer Region sind von der Corona-Krise hart getroffen. Viele können nun von diesem Hilfsprogramm profitieren und wir raten unseren Mitgliedsunternehmen, diese Unterstützung auch wahrzunehmen. Deshalb haben wir uns auch gerne bereit erklärt, den Antragsprozess zu unterstützen und die Plausibilitätsprüfung der Anträge zu übernehmen.  So können wir einen aktiven Beitrag dazu leisten, dass unsere regionale Wirtschaft möglichst schnell mit den bereitgestellten Mitteln versorgt wird. Hierauf bündeln wir jetzt all unsere Kräfte. Die Antragssteller können uns dabei helfen, indem sie ihre Anträge sorgfältig und vollständig ausfüllen.  Nur so können kurze Bearbeitungszeiten ermöglicht werden “, so Jany.

Danken möchte der IHK-Hauptgeschäftsführer auch ausdrücklich den Bürgermeistern in der Region. „Wir haben schnell gemerkt, dass Antragsteller teilweise eine intensive individuelle Begleitung brauchen, sei es aus Gründen einer sprachlichen Barriere oder technischer Probleme. Deshalb haben wir die regionalen Bürgermeister mit ihren Verwaltungen sowie die Wirtschaftsförderungen um Hilfe gebeten. Viele haben spontan Unterstützung zugesagt. Das ist großartig, so können wir gemeinsam das Hilfsangebot für die Antragssteller noch weiter ausbauen“, so Jany.

Die IHK Bodensee-Oberschwaben hat für Antragssteller die Hotline „Soforthilfe“ eingerichtet, die von Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr erreichbar ist, Telefon 0751 409-250.

Einen Leitfaden mit allen wichtigen Informationen und Links zur Antragsstellung gibt es auf der Website: www.weingarten.ihk.de/soforthilfe

 

Hintergrundinformationen zum Förderprogramm: 

Mit der Förderung im Rahmen des Soforthilfeprogramms soll die wirtschaftliche Existenz von Soloselbstständigen, gewerblichen Unternehmen, Sozialunternehmen und von Angehörigen der Freien Berufe gesichert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu

  •  9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten,
  • 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.

Die Antragstellung erfolgt unkompliziert, schnell und elektronisch. Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt.

Das Antragsformular ist auf die unbedingt erforderlichen Angaben beschränkt. Gewisse formale Kriterien müssen aber eingehalten und vor Bewilligung geprüft werden, wie zum Beispiel die Unterschrift oder der glaubhafte Nachweis, dass tatsächlich ein Liquiditätsengpass entstanden ist oder unmittelbar am Entstehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können Anträge auch abgelehnt werden.

Das Soforthilfeprogramm ist Teil eines umfassenden Hilfsprogramms, zu dem auch ein Beteiligungsfonds, ein Krisenberatungsprogramm und die Bürgschaftsprogramme zählen. Das Programm des Landes und das derzeit noch nicht angelaufene Bundesprogramm werden aufeinander abgestimmt, um alle Betroffenen schnell und wirksam zu unterstützen.

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