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IHK informiert über verkaufsoffene Sonntage in der Region

Archivbild: F.Enderle

Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) hat eine Übersicht mit den Terminen der regionalen verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2024 herausgegeben. Die Übersicht bietet den örtlichen Handels- und Gewerbevereinen und den Händlern die Chance der besseren Koordinierung ihrer Öffnungszeiten an den jeweiligen Standorten.

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In der Region Bodensee-Oberschwaben beträgt die potenziell für den Einzelhandel zur Verfügung stehende Kaufkraft der über 651.000 Einwohner 5,02 Milliarden Euro. Somit stehen jedem Einwohner rein rechnerisch rund 7.700 Euro pro Jahr zur Verfügung – Geld, um das unter anderem die 4.300 stationären Einzelhandelsunternehmen in unserer IHK-Region im Wettbewerb stehen. Verkaufsoffene Sonntage bieten vor allem den Einzelhandelsbetrieben in den Innenstädten die Möglichkeit, neue Kunden, insbesondere Familien, aus einem erweiterten Einzugsbereich zu erreichen, und sind deshalb besonders wichtig für diese Betriebe.

„Verkaufsoffene Sonntage beleben unsere Innenstädte und sind ein wichtiges Marketinginstrument für den stationären Einzelhandel“, erklärt Bernhard Nattermann, Referent für Handel in der IHK Bodensee-Oberschwaben. Je mehr Geschäfte den verkaufsoffenen Sonntag nutzen, umso attraktiver ist der jeweilige Standort für Käufer, Anwohner und Touristen.

Der Einzelhandel vor Ort sichert Arbeits- und Ausbildungsplätze und stärkt das Leben in den Innenstädten. Er steht aber im Wettbewerb mit dem Online-Handel. „Daher muss der stationäre Handel durch besondere Events und Veranstaltungen die Kunden in die Innenstädte locken“, betont Bernhard Nattermann und ergänzt: „Die Zusammenarbeit und Koordinierung von Öffnungszeiten an den jeweiligen Standorten ist deshalb wichtig.“

Das baden-württembergische Ladenöffnungsgesetz lässt jährlich höchstens drei verkaufsoffene Sonntage aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen pro Kommune zu. An diesen Sonntagen dürfen die Geschäfte fünf zusammenhängende Stunden öffnen und müssen spätestens um 18 Uhr schließen.

Nicht zugelassen zum Sonntag-Shopping sind zum Beispiel Adventssonntage und die Feiertage im Dezember. Eine Pflicht zur Öffnung der Geschäfte an den verkaufsoffenen Sonntagen besteht nicht.

 

 

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