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FFP2-Maskenpflicht gilt im gesamten bodo-Gebiet

Symbolbild: K.Enderle

Mit der neuesten Fassung der baden-württembergischen Corona-Verordnung greift eine neue Maskenregelung für die Benutzung von Bus und Bahn. So gilt ab Freitag, den 28. Januar 2022 eine FFP2-Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr.  

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Das Land Baden-Württemberg veröffentlicht am Freitag,  28. Januar 2022 eine aktualisierte Fassung seiner Corona-Verordnung. Wesentlich wird hier u. a. die veränderte Maskenpflicht in Bus und Bahn sein. Fahrgäste sind mit Inkrafttreten dieser Corona-Verordnung am 28. Januar verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Unabhängig von den geltenden Alarmstufen.

Damit gilt dann im gesamten Verbundgebiet der drei Landkreise Bodenseekreis, Lindau (Bodensee) und Ravensburg einheitlich eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV.

3G-Regelung gilt weiterhin
Die von Bund und Ländern verabschiedete 3G-Regelung für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gilt weiterhin. Fahrgäste sind dementsprechend aufgefordert, bei der Benutzung von Bus und Bahn einen der Nachweise „geimpft“, „genesen“, „getestet“ mitzuführen.

Ausnahmen

  • Kinder unter 6 Jahren sind grundlegend sowohl von der Maskenpflicht als auch von der 3G-Regelung ausgenommen.
  • Bei Schülerinnen und Schülern gilt als 3G-Nachweis ein gültiger Schülerausweis bzw. eine gültige Schulbescheinigung. Ausschließlich während der offiziellen Schulferien müssen auch Schülerinnen und Schüler einen 3G-Nachweis bei der Benutzung von Bus und Bahn vorweisen können.
  • Von der Maskenpflicht befreit sind zudem Menschen, denen aus z.B. gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Maske nicht möglich ist. Ein entsprechender Nachweis muss hier mitgeführt werden.
  • Im bayerischen Verbundgebiet (Landkreis Lindau) gilt zudem, dass Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen müssen. Mit Veröffentlichung der baden-württembergischen Corona-Verordnung am 28. Januar 2022 werden auch für diese Altersgruppen noch Detailregelungen erwartet.

Weitere Informationen auch im Web unter www.bodo.de im Bereich Serviceportal sowie auf den offiziellen Webseiten der baden-württembergischen bzw. bayerischen Landesregierungen.

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