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Fahrradschutzstreifen in der Friedhofstraße

Lageplan: Stadt Weingarten

Voraussichtlich ab dem 25. Oktober wird in der Friedhofstraße von der Kreuzung Liebfrauenstraße zur Einfahrt zum Parkplatz Kreuzbergfriedhof am rechten Fahrbahnrand ein 1,50 Meter breiter Fahrradschutzstreifen markiert. Dies ist eine der ersten Maßnahmen aus dem gerade beschlossenen Radverkehrskonzept des Gemeindeverbands Mittleres Schussental (GMS).

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Warum wird in der Friedhofstraße ein Fahrradschutzstreifen markiert?
Die Friedhofstraße stellt unterhalb des Kreuzbergs eine wichtige regionale Verkehrsverbindungsachse zwischen dem Weingartener Süden, der Innenstadt und dem Lauratal dar. Autos und Lastkraftwagen nutzen die Durchfahrt, zum Beispiel um von der Ravensburger Straße über die Liebfrauenstraße zu Laurastraße zu kommen. Gleichzeitig nutzen viele Radfahrer die Friedhofstraße als Abkürzung von Ravensburg Richtung Oberstadt und als Route von und zu den weiterführenden Schulen in beiden Städten. Hierbei führt der Verkehr in der recht schmalen und zusätzlich durch Parkplätze auf beiden Seiten beengten Friedhofstraße häufig zu Konflikten zwischen Kraftfahrern und Radfahrern.

Um ein besseres und vor allem sicheres Angebot für Radfahrer allgemein und für die radelnden Schülerinnen und Schüler zu schaffen, hat der Technische Ausschuss am 3. März 2021 beschlossen, dass in der Friedhofstraße ein Fahrradschutzstreifen umgesetzt werden soll.

Was bedeutet das für die Anwohner?
Durch die Einrichtung des Fahrradschutzstreifens ist das Parken und Halten am rechten Fahrbahnrand vor den Gebäuden Friedhofstraße 23 bis einschließlich 33 im öffentlichen Straßenraum nicht mehr möglich. Im Bereich des Schutzstreifens (gekennzeichnet durch eine gestrichelte weiße Linie, ergänzt durch wiederkehrende Fahrrad-Piktogramme) ist sowohl das Parken als auch das Halten verboten.

Die Stadtverwaltung bittet alle Betroffenen um Verständnis und um Rücksichtnahme auf die Fahrradfahrer.

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