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Ravensburg

Corona-Sonderzahlung für NS-Verfolgte: Lebensbescheinigung kann nachgereicht werden

Archivbild: F.Enderle

Am 31. Dezember 2022 endet die Antragsfrist beim Bundesministerium für Finanzen für die Corona-Sonderzahlung für NS-Verfolgte. Für den Antrag ist eine Lebensbescheinigung nötig, die für die Bürgerinnen und Bürger Ravensburgs vom Bürgeramt der Stadtverwaltung ausgestellt werden. Diese Bescheinigung kann, sofern ein Antrag bis zur Ausschlussfrist am 31. Dezember 2022 gestellt wird, auch nach den Schließtagen der Stadtverwaltung beantragt werden und dem Bundesfinanzministerium nachgereicht werden. Die Stadtverwaltung Ravensburg bleibt von 24. Dezember bis einschließlich 1. Januar geschlossen.

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Im Bürgeramt der Stadt Ravensburg ist die Nachfrage nach Lebensbescheinigungen derzeit sehr hoch. Aufgrund von Falschmeldungen in den sozialen Medien vermuten viele Bürger, insbesondere Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion,  einen Anspruch  auf eine Corona-Sonde­rzahlung für NS-Verfolgte zu haben. Dafür wäre dann eine Lebensbescheinigung notwendig.

Das Bundesministerium der Finanzen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass folgende Personengruppen keine Corona-Sonderzahlung erhalten können und ein Antrag daher keine Aussicht auf Erfolg hat:

Personen, die erst nach 1945 geboren wurden sowie Personen, die zwischen 1945 bis 1955 in der Sowjetunion unter dem Kommandanturregime Zwangsarbeit leisten mussten. Keinen Anspruch haben Personen, die als Spätaus­siedlerinnen und Spätaussiedler aus der früheren Sowjetunion in die Bundesrepublik gekommen sind und hier Lastenausgleichsleistungen, Entschädigungen nach dem Kriegsgefangen­enentschädigungsgesetz, Leistungen aus der Heimkehrerstiftung oder nach dem Heimkehrer­entschädigungs­gesetz oder vergleichbare Leistungen für Vertriebene oder Aussiedler erhalten haben.

Mehr Informationen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Vermoegensrecht_und_Entschaedigungen/2021-02-08-corona-sonderzahlung-fuer-ns-verfolgte.html

 

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