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Regionales

CDU-Fraktion fordert dauerhafte MwSt. Absenkung in der Gastronomie

Landgasthof Sonne in Leupolz (Stadt Wangen) im Allgäu Bild: Wahlkreisbüro August Schuler 

Die Abgeordneten der CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg haben sich in ihrer Klausurtagung einstimmig für einen dauerhaften Mehrwertsteuersatz von 7 % in der Gastronomie über 2023 hinaus ausgesprochen. Bereits zu Beginn der Corona-Krise im April 2020 hatte sich die Fraktion für eine bundeseinheitliche Absenkung auf 7 Prozent stark gemacht.

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„Das war und ist ein wichtiger Durchbruch und das so dringend benötigte positive Signal für die Gastronomie-Branche. Damit können unsere Gastronomen wieder nach der Krise durchstarten“, so August Schuler. Die CDU-Landtagsfraktion hat sich bereits lange für eine Vereinheitlichung des Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie politisch eingesetzt. Für die Unionsabgeordneten war es 2020 eine notwendige und richtige Entscheidung der Bundespolitik, um die Wertschätzung für das Gastgewerbe zum Ausdruck zu bringen. Der erfolgreiche Tourismus-Sommer 2023 in der Region Bodensee-Oberschwaben hat die 7 Prozent-Entscheidung bestätigt.

Entscheidung im Bund Ende 2023
Bleibt es bei 7% Mehrwertsteuer auf Speisen über 2023 hinaus oder droht eine erneute Erhöhung auf 19%? Diese Entscheidung fällt voraussichtlich gegen Ende 2023. Der DEHOGA in Bund und Ländern setzt sich auf allen politischen Ebenen mit großem Nachdruck für die Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen ein. In den kommenden Wochen werden Bundestag und Bundesrat eine für die Restaurants, Wirtshäuser und Cafés existenzielle Entscheidung zu treffen haben. Konkret geht es um die dauerhafte Beibehaltung der 7% Mehrwertsteuer auf Speisen. Die aktuelle Regelung gilt derzeit befristet bis 31. Dezember 2023.

August Schuler: „Baden-Württemberg ist ein Tourismusland – dazu gehört ebenso unsere Gastronomie-Region Bodensee-Oberschwaben-Allgäu als bedeutender Wirtschaftsfaktor. Jetzt kommt es erneut darauf an, gemeinsam die guten Argumente erfolgreich politisch umzusetzen. Das Kulturgut Gastronomie gilt es angesichts der Inflation zu schützen. Nicht nur Theater, bildende Kunst und Musik sind Kulturgüter, die es zu erhalten gibt. Auch die vielfältige Gastronomie ist ein wesentlicher kultureller Faktor des sozialen und gesellschaftlichen Miteinanders in unseren Städten und Gemeinden. Deshalb ist es aktuell wichtig, den gesenkten Steuersatz von 7% beizubehalten“, betont August Schuler.

Hintergrund:
Die Corona-Krise hat 2020/2021 zum Verlust von 36.000 Gastronomie- und Hotellerie-Betrieben in Deutschland geführt, zehntausende Arbeitsplätze sind verloren gegangen. Die Umsätze der vergangenen drei Jahre sind gesunken. Die Argumente der DEHOGA sind eindeutig: es geht um kulinarische Vielfalt, Lebensqualität und Nachhaltigkeit, um bezahlbare und faire Preise für die Gäste, um faire Löhne für die Mitarbeiter, um gesunde und bezahlbare Kita- und Schulverpflegung, um fairen Wettbewerb und gerechte Steuern wie überall in der europäischen Gastronomie.

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