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Ravensburg

Auf dem Ravensburger Wochenmarkt gilt weiterhin Maskenpflicht

Symbolbild: K.Enderle

Seit dem 24. November 2021 gilt auf dem Ravensburger Wochenmarkt in der Innenstadt eine Maskenpflicht. Auf dem ganzen Gelände müssen Kunden, Besucher, Standbetreiber und Verkaufspersonal eine medizinische Maske tragen. Von dieser Regelung sind Kinder bis einschließlich dem fünften Lebensjahr und Personen, die aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung vom Tragen einer Maske befreit sind, ausgenommen.

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Während dem Verzehr von Speisen und Getränken darf die medizinische Maske abgenommen werden. Dabei muss aber auf den Mindestabstand von 1,5 Metern geachtet werden.

Die Stadt Ravensburg hat dazu am 24.11.2021 eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die aktuell immer noch gültig ist. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt unter www.ravensburg.de

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