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Teilregionalplan Energie tritt in Kraft – keine Einwände des Ministeriums

Symbolbild: F.Enderle

Der von der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben am 26. September 2026 als Satzung beschlossene Teilregionalplan Energie tritt mit der heutigen Veröffentlichung der Bekanntmachung auf der Website des Regionalverbands in Kraft, nachdem das zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) keine Einwände innerhalb einer Dreimonatsfrist geltend gemacht hat.

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 „Wir freuen uns, dass unser Teilregionalplan Energie der rechtlichen Überprüfung durch das MLW standgehalten hat und nun Rechts- und Planungssicherheit für alle Beteiligten besteht“, zeigt sich Verbandsvorsitzender Thomas Kugler mit der vierjährigen Arbeit des Regionalverbands zufrieden.
„Es hat sich gelohnt, im Land eine Planungsoffensive für Erneuerbare Energien ins Leben zu rufen sowie Verfahrenserleichterungen über das Landesplanungsgesetz zu ermöglichen. Von der ministeriellen bis zur kommunalen Ebene haben alle an einem Strang gezogen, dadurch kann der Energieplan bereits wenige Monate nach der Verabschiedung in Kraft treten“, so Kugler weiter. Verbandsdirektor Wolfgang Heine betont: „Die Information der Öffentlichkeit kam im Verfahren nicht zu kurz: In über 50 öffentlichen Veranstaltungen konnten wir unsere Vorgehensweise und die Ergebnisse erläutern, wichtige Hinweise aufnehmen und in das Planwerk einarbeiten.“

 Der Teilregionalplan Energie sieht 39 Vorranggebiete für die Windenergie auf insgesamt 6.491 ha vor, das entspricht 1,85 Prozent der Regionsfläche. Damit wird das Flächenziel des Bundes- und Landesgesetzgebers von 1,8 Prozent leicht übertroffen und fristgerecht erfüllt. Aufgrund der in der Region ungleich verteilten Eignung von Flächen für die Windenergienutzung liegen 57 Prozent der ausgewiesenen Windflächen im Landkreis Sigmaringen, 39 Prozent im Landkreis Ravensburg und 4 Prozent im Bodenseekreis. 84 Prozent der Windflächen befinden sich im Wald und 16 Prozent im Offenland.

 Die festgelegten Vorranggebiete Windenergie entfalten eine Ausschlusswirkung, d.h. Projektierer können Windenergieanlagen nur innerhalb dieser festgelegten sowie auf vereinzelten bestehenden und etwaigen neuen von den Kommunen ausgewiesenen Flächen realisieren. Derzeit gibt es in der Region Bodensee-Oberschwaben 13 bestehende und 35 genehmigte Windenergieanlagen. Für weitere ca. 150 Windenergieanlagen innerhalb der festgelegten Vorranggebiete liegen mittlerweile Anträge vor.

 Bei der Freiflächenphotovoltaik (FPV) weist der Teilregionalplan Energie insgesamt 125 Vorbehaltsgebiete auf einer Fläche von 1.762 ha aus (0,5 Prozent der Regionsfläche). Damit wird das Flächenziel des Landesgesetzgebers von 0,2 Prozent der Regionsfläche deutlich übertroffen. Es wird sogar das in der Begründung zum Klimaschutzgesetz genannte erweiterte Flächenziel erreicht. Dieses hatte die Verbandsversammlung als Zielmarke angesichts hoher solarer Einstrahlungswerte in der Region anvisiert. Von den Flächen liegen 47 Prozent im Landkreis Sigmaringen, 34 Prozent im Landkreis Ravensburg und 19 Prozent im Bodenseekreis. Im Gegensatz zur Windenergie entfalten die festgelegten Flächen für FPV keine vergleichbare Bindungs- und Ausschlusswirkung, d.h. Gemeinden können über die kommunale Bauleitplanung auch andere Flächen ausweisen.

Übersichtskarten zu den aktuellen Vorranggebieten für die Windenergie sowie Vorbehaltsgebieten Freiflächenphotovoltaik sind abrufbar unter https://www.rvbo-energie.de.