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Weingarten

Wichtige Hinweise zur Landtagswahl

Pressemitteilungen der Stadt Weingarten Bild: F.Enderle

Zur Landtagswahl am 14. März 2021 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet oder Telefax) oder durch persönliche Vorsprache bei der Stadt Weingarten beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

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Die Wahlbenachrichtigungen sind in den vergangenen Tagen an die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger verschickt worden. Ab sofort bietet die Stadt die Online-Beantragung eines Wahlscheins auf der städtischen Internetseite unter www.weingarten-online.de/wahl2021 an. Dieser Service steht den Bürgerinnen und Bürgern noch bis Mittwoch, 10. März 2021, 12 Uhr zur Verfügung. Beim Aufruf des auf der Seite hinterlegten Links gelangen die Wahlberechtigten zu einem Erfassungsformular zur Eingabe ihrer Antragsdaten (siehe Wahlbenachrichtigung). Den Wahlberechtigten steht es dabei offen, sich die Unterlagen postalisch nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Sollten die eingegebenen Antragsdaten nicht mit dem Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten die Nutzer automatisch einen Hinweis.

Alternativ kann der Wahlscheinantrag auch mit dem mobilen Endgerät (Handy, Tablet) gestellt werden. Hierzu muss der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung eingescannt werden. So gelangen die Wahlberechtigten zu einem vorausgefüllten Wahlscheinantrag, in welchem nur noch das Geburtsdatum erfasst werden muss. Die Übermittlung der Daten erfolgt bei beiden Varianten über eine verschlüsselte Verbindung.

Die Beantragung der Wahlunterlagen für Dritte (auch bei Familienangehörigen) erfordert eine schriftliche Vollmacht. Diese kann derzeit noch nicht in elektronischer Form erteilt werden. Wahlberechtigte können daher den Antrag online nur für sich selbst stellen.

Sollten Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, kann auch über eine formlose E-Mail an wahlamt@weingarten-online.de unter Nennung des Vor- und Familiennamens, des Geburtsdatums sowie der Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) ein Wahlschein beantragt werden.

Die Wahlscheinbeantragung durch Rücksendung des ausgefüllten Wahlscheinantrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung an die Stadtverwaltung oder durch persönliche Beantragung im Wahlbüro ist selbstverständlich weiterhin möglich. Die Verwaltung bittet hierbei um Beachtung, dass das Wahlbüro aufgrund der derzeitigen Corona-Situation nicht wie bisher im Einwohnermeldeamt zu finden ist, sondern im Amtshaus, Kirchstraße 2, Erdgeschoss, Zimmer 2. Das Wahlbüro hat montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr sowie 13.30 bis 16 Uhr für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden nach Beantragung postalisch zugestellt.

Die Verwaltung ist bemüht, alle eingehenden Anträge unverzüglich zu bearbeiten. Leider kann es dennoch in Folge der zu erwartenden Vielzahl an Anträgen zu Verzögerungen kommen. Auch bittet die Verwaltung um Beachtung, dass eventuell eine rechtzeitige Versendung der Wahlunterlagen nicht mehr erfolgen kann, wenn der Antrag kurz vor Fristende gestellt wird. In diesen Fällen empfiehlt die Stadtverwaltung, vorher beim Wahlbüro anzufragen und persönlich vorbei zu kommen.

Bei Fragen zum Antragsverfahren, Problemen mit der Online-Beantragung oder bei weiteren Fragen zur Wahl steht das Wahlamt den Bürgerinnen und Bürgern unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung: Telefon 0751 / 405-174 oder 405 -249, Fax unter 0751 / 405 162 oder per E-Mail: wahlamt@weingarten-online.de.

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