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TWS informiert über wichtige Frist für Strom-Einspeiser

Photovoltaikanlage auf einem Privathaus. Bild: Energieagentur Ravensburg gGmbH

Wer in seinem Keller ein Blockheizkraftwerk oder einen Energiespeicher installiert, eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach oder ein Solar-Balkonmodul betreibt, hat dieselben Rechte und Pflichten wie Anlagenbetreiber eines Solar- oder Windparks. „Ins Marktstammdatenregister müssen sich alle Besitzer von Energieerzeugungsanlagen eintragen“, erklärt Helmut Hertle, Geschäftsführer der TWS Netz GmbH. Denn als örtlicher Stromnetzbetreiber kümmert sich das Unternehmen als Treuhänder um die Abrechnung der staatlich garantierten Einspeisevergütungen. Doch diese ist ab kommendem Jahr an den Eintrag ins zentrale Marktstammdatenregister (MaStR) gekoppelt.

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„Wer eine neue Anlage installiert, kennt diese Verpflichtung oft nicht. Und Besitzer von Bestandsanlagen haben die Registrierung vielleicht schon wieder vergessen, weil sie dazu zwei Jahre Zeit hatten.“ Das Marktstammdatenregister erfasst als zentrales Register Daten zu sämtlichen Anlagen, die Strom und Gas einspeisen, ob aus erneuerbaren oder konventionellen Quellen. Die Übergangsfrist für Altanlagen läuft bald aus: Wer seine Anlage vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen hat, muss diese bis Ende Januar 2021 online unter www.marktstammdatenregister.de/MaStR registrieren. Neue Anlagen müssen binnen eines Monats nach Inbetriebnahme im MaStR gelistet sein. Wer die Termine verschwitzt, riskiert seine Einspeisevergütung und zusätzlich ein Bußgeld der Bundesnetzagentur (BNetzA).

Eines für alle

Allein im Arbeitsgebiet der TWS Netz speisen derzeit rund 1.500 Anlagen Strom ins Netz ein. Um den Netzausbau voranzutreiben und die Versorgungsqualität hoch zu halten, braucht es verlässliche Daten. Das MaStR bündelt diese in einer großen Datenbank, die der Öffentlichkeit zugänglich ist. Durch die einheitliche und einfache Erfassung wird die Qualität der energiewirtschaftlichen Daten erhöht, was wiederum der Optimierung energiewirtschaftlicher Prozesse dient. „Auch die TWS hat ihre eigenen Erzeugungsanlagen sowie Energiespeicher registriert – das geht ganz einfach und ist kostenlos“, berichtet Helmut Hertle abschließend.

Im Marktstammdatenregister müssen alle Akteure des Strom- und Gasmarktes sich selbst und ihre Anlagen registrieren. Dazu gehören:

  • Photovoltaik – von Plug-In-Anlagen am Balkon bis zum Solarpark
  • Windenergieanlagen
  • Wasserkraftwerke
  • Biomasseanlagen
  • Deponie-, Klärgas- und Grubengasanlagen
  • Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen
  • Energiespeicher
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