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Trinkwasser in Teilen des Landkreises muss abgekocht werden

Symbolbild: Archiv

 In bestimmten Wasser-Versorgungsgebieten im Landkreis Ravensburg sollte ab sofort (Montag, 10. Juni 2024) das Trinkwasser abgekocht werden. Bei Kontrollproben wurden mikrobiologische Verunreinigungen festgestellt, gegen die nun durch die betreffenden Wasserversorger technische Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Bis diese wirken, empfehlen Versorger und Gesundheitsamt, das für den menschlichen Verzehr bestimmte Leitungswasser abzukochen.

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 Betroffene Teile des Versorgungsgebietes der Haslach-Wasserversorgung im Landkreis Ravensburg:

  • Gemeinde Bodnegg: Nur die Weiler Buch, Hinterreute und Tobel
  • Gemeinde Amtzell mit Ausnahme des nördlichen Gemeindegebiets. Die nicht betroffenen Wohnplätze sind der Internetseite des Zweckverbands Haslach-Wasserversorgung zu entnehmen (www.haslach-wasser.de)
  • Stadt Wangen i.A.: Nur die Ortschaften Haslach und Schomburg, Gewerbegebiet Geiselharz-Schauwies, sowie die umliegenden Weiler. Die betroffenen Wohnplätze sind der Internetseite des Zweckverbands Haslach-Wasserversorgung zu entnehmen (www.haslach-wasser.de)

Aktuelle Informationen, Übersichtskarten, Straßenlisten und Verhaltenshinweise veröffentlicht der Zweckverband Haslach-Wasserversorgung auf seiner Internetseite www.haslach-wasser.de

Abgekocht werden sollte Leitungswasser …

  • zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
  • zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
  • zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
  • zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbereitet werden
  • zum Zähneputzen und zur Mundpflege
  • für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen, etc.)
  • zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken

Wie wird abgekocht?
Einmal sprudelnd aufkochen, danach mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Auch handelsübliche Wasserkocher sind dafür geeignet.

Der Zweckverband Haslach-Wasserversorgung geht davon aus, dass die getroffenen Maßnahmen eine rasche und nachhaltige Wirkung zeigen werden. Eine Aufhebung des Abkochgebots kann erst dann erfolgen, wenn die Trinkwasserqualität wieder einwandfrei ist. Das wird sich voraussichtlich auf einen Zeitraum von ca. 8 bis 10 Tagen erstrecken. Aktuelle Informationen finden Sie auch hierzu fortlaufend unter www.haslach-wasser.de

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