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Testpflicht für Kindertageseinrichtungen

Symbolbild: F.Enderle

Im Landkreis Ravensburg gilt ab heute, Mittwoch, 12. Mai 2021 eine Testpflicht für Kindertageseinrichtungen. Dazu hat das Landratsamt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Demnach müssen insbesondere das Personal sowie die zu betreuende Kinder zweimal pro Woche einen Nachweis über eine negative Testung vorlegen.

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Gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte und Gemeinden im Landkreis Ravensburg hatte sich das Gesundheitsamt Gedanken dazu gemacht, wie man das Infektionsrisiko in Kindertageseinrichtungen reduzieren kann.

Die nun erlassenen Testpflicht soll hier einen einheitlichen und Träger übergreifenden Beitrag leisten. Weitere Informationen unter www.rv.de

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