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Stadt kritisiert Demo an der Oberschwabenhalle

Presse- und Service Infos der Stadt Ravensburg. Archivbild: F.Enderle

In Ravensburg findet am Wochenende des abgesagten Rutenfestes eine von Privatpersonen veranstaltete Versammlung mit Aufzug nach dem Demonstrationsrecht auf dem Parkplatz der Oberschwabenhalle statt. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie kritisiert die Stadt dieses Ansinnen, achte aber die Grundrechte.

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„Die Stadt Ravensburg verurteilt den von den Veranstaltern gewählten Zeitpunkt der Demonstration“, schreibt dazu die Stadtverwaltung in einer Pressemeldung. Durch das Abhalten der Demo mit dem Motto „Für Frieden und Grundrechte“ am Sonntag, 26. Juli entstünde möglicherweise der Eindruck, dass damit eine Art Gegenveranstaltung für das ausgefallene Rutenfest stattfinden könnte. Die Stadtverwaltung betont deshalb erneut: „es wird kein Rutenfest und kein wie auch immer gearteter „Ersatz“ für das ausgefallene Rutenfest geben.“

Bürger aus Ravensburg hatten von den Plänen der Versammlungsveranstalter erfahren und sich bei der Stadtverwaltung beklagt. Es sei kaum zu verstehen, dass Demonstrationen stattfinden können, während das Rutenfest abgesagt werde. Zumal Stadt, Rutenfestkommission, Trommlergruppen und Polizei aus Sorge eines privat organisierten Rutenfestes stark auf Prävention setzen und am besagten Wochenende den Zugang zum Marienplatz kontrollieren und Musik- und Alkoholverbote aussprechen. Damit soll konkret einer Infektionsgefahr begegnet werden.

Auch die Stadtverwaltung ist mit dieser Situation nicht zufrieden. Aber: nach dem Gesetz braucht eine Demonstration von der Stadt nicht „genehmigt“, sondern muss von den Veranstaltern lediglich angemeldet werden. „Die Stadt kann lediglich zum Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Auflagen erlassen“, was auch geschehe. Die Stadtverwaltung könne zwar die vorliegenden Demo-Anmeldungen durch die Veranstalter in keinster Weise nachvollziehen und teile die Frustration vieler Menschen in Ravensburg darüber. Sie bittet aber die Ravensburger um Verständnis, dass sie aus rechtlichen Gründen die Demonstrationen nicht verbieten kann. Den Veranstaltern wirft sie Verantwortungslosigkeit, fehlendes Taktgefühl und Ignoranz der Corona-Pandemie vor.

Das Bundesverfassungsgericht habe vor kurzem höchstrichterlich festgestellt, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ein sehr starkes Recht ist. Es kann deshalb nur sehr schwer eingeschränkt werden. Die Demo mit Aufzug kann die Stadt nicht komplett verbieten, obwohl sie das gerne tun würde. Vor dem Hintergrund der Gefahr, dass sich ein „Festcharakter“ entwickelt, macht die Stadt jedenfalls strenge Auflagen an die Veranstalter. So sind musikalische Beiträge nur erlaubt, wenn damit eine Meinung transportiert wird, beispielsweise durch Gesang und Begleitung eines Instruments. Nicht erlaubt sind Instrumentalmusik, Musik eines DJ, Trommeln, Tanzen oder dergleichen. Auch darf es auf dem Oberschwabenhallen-Parkplatz keine Imbissstände geben, oder alkoholische Getränke verkauft werden.

Die allgemeinen Auflagen der Coronaverordnung, etwa die Einhaltung eines Mindestabstandes von eineinhalb Metern jeder einzelnen Person zur nächsten, müssen ebenfalls eingehalten werden. Stadt und Polizei werden die Einhaltung der Auflagen vor Ort kontrollieren.

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