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Landkreis RV

Neuordnung des Forstamtes – Keine Änderung für Privatwaldbesitzer

Das Forstamt im Ravensburger Landratsamt wurde zum 1. Januar 2020 neu gegliedert. Wichtigste Neuerung ist die Schließung des bisherigen Standortes in der Leutkircher Karlstraße. Für Fragen rund um Wald und Holz verbleibt aber ein Ansprechpartner beim Landratsamt in Leutkirch im Allgäu.

Notwendig gemacht hat diese Neuorganisation ein Beschluss der Landesregierung, mit dem diese zum Jahresbeginn die Forstverwaltung in Baden-Württemberg neu geordnet hat. Kernpunkt der Neuorganisation ist, dass der Staatswald nicht mehr wie bisher von den Forstämtern auf Kreisebene bewirtschaftet wird, sondern von der eigens dafür gegründeten ForstBW AöR. Die mit der Bewirtschaftung des Staatswaldes betrauten Waldarbeiter; Maschinenführer und Auszubildenden sowie ein Teil der Forstbeamten und der Verwaltungsangestellten des Fortsamtes sind deshalb auch seit Monatsbeginn nicht mehr beim Landratsamt angestellt, sondern bei der Forst BW AöR. Weiter wie bisher bleiben die Landratsämter aber zuständig für hoheitliche Forstaufgaben wie Stellungnahmen, Genehmigungen, Forstaufsicht, Beratung und Förderung sowie Waldpädagogik und nicht zuletzt für den Revierdienst in nichtstaatlichen Wäldern, wie dem so genannten Körperschaftswald und vor allem dem Privatwald. Mit Blick auf diese Neuorientierung ist das Forstamt im Ravensburger Landratsamt seit dem 1. Januar 2020 in 13 Forstreviere  gegliedert, die für den Kommunal- und Kleinprivatwald im Kreisgebiet zuständig sind.

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Wichtig ist Amtsleiter Marjan Gogic, dass gerade die privaten Waldbesitzer unbesorgt sein können, sie werden auch künftig in allen Fragestellungen rund um ihren Wald „wie bisher und in vollem Umfang“ vom jeweiligen Revierförster beraten und betreut.  Speziell für sie gibt es deshalb auch weiterhin einen Ansprechpartner im Verwaltungsgebäude des Landratsamts Leutkirch in der Wangener Straße 70 (Hubert Weichselbraun, Zi 122, Tel.: 07561-9820-6659), das Forstamt in Ravensburg ist weiterhin unter  0751-85-6200 erreichbar.

Notwendig gemacht hat diese Neustrukturierung aller baden-württembergischer Fortämter ein Beschluss des Bundeskartellamts, der in der bisherigen landesweiten Praxis der gebündelten Vermarktung des Holzes aus Staats-, Kommunal- und  Privatwäldern über den Landesbetrieb Forst BW ein Verstoß gegen europäisches Kartellrecht sieht und ihn deshalb als wettbewerbswidrig untersagt hatte, sofern er Waldflächen von mehr als 100 Hektar betrifft.

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