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Ravensburg

Nach VGH-Urteil: Stadt sieht noch Chancen für Brachwiese III

Seit wenigen Tagen liegt die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VGH) zum Bebauungsplan „Brachwiese III“ in Schmalegg vor. Ein Landwirt, der auf seinem dort angrenzenden Grundstück eine 25 Hektar große Intensivobstanlage mit Äpfeln und Kirschen unter Einsatz einer lärmintensiven Hochleistungs-Sprühmaschine für Pflanzenschutzmittel betreibt, hatte gegen den Bebauungsplan einen Normenkontrollantrag gestellt. Im Kern ging es bei dem Rechtsstreit um die Frage, ob die städtische Planung eine Lösung für eine konfliktfreie Nachbarschaft von Wohnen und Intensivobstanlage gefunden hatte.

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Das hat die Planung nicht, urteilten die Richter, weshalb sie den Bebauungsplan „Brachwiese III“ für ungültig erklärten. Die Stadt Ravensburg habe zuletzt die Interessen des Landwirts am Einsatz immer noch lauterer Maschinen zu stark berücksichtigt. So laut dürfte es nämlich schon heute mit Rücksicht auf die bestehenden Wohnhäuser gar nicht werden. Dadurch, so der VGH, werde der Bebauungsplan – der im Übrigen an keiner weiteren Stelle beanstandet wurde – unwirksam. Im Kern geht es laut Stadtverwaltung also vielmehr um die Klärung der Frage, „was darf die Sprühmaschine überhaupt an Lärm emittieren, damit die Intensivobstanlage bereits heute rechtssicher gegenüber der bestehenden Bebauung – die im übrigen schon vor der zwischenzeitlich erweiterten Intensivobstanlage vorhanden war – betrieben werden kann?“

Ist damit das Kapitel „Brachwiese III abgeschlossen? „Nein“, heißt es aus dem Rathaus. Zwar werde man das Urteil akzeptieren und keine Rechtsmittel einlegen, aber die Stadt gibt sich dennoch optimistisch. Denn die Richter am VGH hatten das dem Urteil zu Grunde liegende Lärmgutachten genau geprüft und einen für das weitere Vorgehen wichtigen Umstand deutlich aufgezeigt. Im Rahmen der Gutachtenerstellung wurden mehrfach Lärmmessungen mit Sprühgeräten durchgeführt. Zunächst auf den Flächen des betroffenen Landwirts mit von ihm selbst zur Verfügung gestellten Maschinen und von ihm genannten Leistungsangaben. Dann zusätzlich auf den Flächen des Kompetenzzentrums Obstbau Bodensee (KOB) in Bavendorf mit weiteren Spitzgeräten und deren technischen Parametern. Das KOB berät Landwirte bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen.

Aus diesen Messergebnissen wurde danach zum einen im Wesentlichen auf der Grundlage der vom Landwirt genannten Anzahlen und Zeiten der Sprühvorgänge der Lärm berechnet, der an den Wohnhäusern des künftigen Baugebietes ankommt, aber auch der Lärmwert, der in einem bestehenden Wohngebäude, etwa an der Ritter-Heinrich-Straße, auftritt. Nach dem Ergebnis des Gutachtens wären nicht nur im Neubaugebiet, sondern wahrscheinlich auch in den jetzt schon stehenden Häusern während der Obstsaison und insbesondere nachts die gesetzlichen Grenzwerte überschritten.

„Das haben die Richter zu Recht kritisiert, denn das dürfte natürlich nicht sein. Man muss deshalb genau prüfen, wie viel Lärm der Landwirt bei der Bewirtschaftung machen darf, ohne dabei bereits bestehende Wohngebiete unzulässig zu stören“, so Bürgermeister Dirk Bastin. Die Werte aus dem Gutachten seien jedenfalls zu hoch gewesen. Der Landwirt muss bei der Bewirtschaftung der Obstanlage auf die bestehende Wohnlage Rücksicht nehmen und dazu geeignete Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört beispielhaft etwa die Verwendung einer leiseren Maschine und/oder eine Anpassung der Betriebszeiten. Dadurch wäre vielleicht auch ein neuer Anlauf zu „Brachwiese III“ denkbar.

„Wir haben einen enormen Bedarf an Wohnraum in ganz Ravensburg“, so Bürgermeister Bastin. „Brachwiese III“ ist ein gut geplantes Wohngebiet, das bis heute an einem, wenn auch durchaus wichtigen, Planungsdetail scheiterte. Wir sehen dabei durchaus die Interessen der Landwirtschaft, das haben wir auch im bisherigen Verfahren immer gezeigt.“

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