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Regionales

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen genehmigt Regionalplan

Grafik: Regionalverband Bodensee-Oberschwaben

Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben wurde heute darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Regionalplan-Entwurf (2021) seitens des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen als oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde genehmigt wurde.

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Zur Genehmigung des Regionalplans sagt Verbandsvorsitzender Thomas Kugler „Auf diese Entscheidung haben wir lange gewartet. Wir sind froh, dass nun verlässliche Rahmenbedingungen vorliegen und in Kürze auch Rechtssicherheit besteht, sobald die Verbandsversammlung den Beitrittsbeschluss gefasst hat. Damit findet das über acht Jahre währende Verfahren zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans seinen Abschluss.“

Überrascht zeigt sich der Regionalverband über die Nichtgenehmigung der Anträge auf Zielabweichung für vier geplante Schwerpunkte für Industrie- und Gewerbe (Friedrichshafen-Hirschlatt, Kißlegg-Waltershofen (IKOWA), Leutkirch-Riedlings und Pfullendorf-Wattenreute) mit einer Gesamtfläche von ca.120 ha. Dazu sagt Verbandsdirektor Wolfgang Heine: „Wir bedauern diese Entscheidung. Die vier Standorte sind notwendig, um den Gewerbeflächenbedarf in der Region sicherzustellen. Mit Ministerium und Regierungspräsidium war im Zuge des Anhörungsverfahrens abgestimmt, diese zum Teil kommunal angedachten Standorte zunächst auf regionaler Ebene zu sichern, sie in unser Gewerbeflächenkonzept zu integrieren und im Zuge dessen auch die Frage der Anbindung zu klären. Wenn sie jetzt abgelehnt und auf die kommunale Ebene zurückverwiesen werden, so ist das für uns nicht nachvollziehbar“.

Die Herausnahme des Kalksteinabbaugebiets Mittelberg Beuron im Oberen Donautal von der Genehmigung nimmt der Regionalverband zur Kenntnis und wird das weitere Vorgehen in seinen Gremien beraten.

 

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