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IHK: EU-Gesetz zum Austausch von Daten weit hinter den Erwartungen

Archivbild: F.Enderle

Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) äußert sich kritisch zur Ende Juni erzielten Einigung über den EU Data Act. Unklare Regelungen könnten auch in regionalen Betrieben Innovationen hemmen.

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Parlament und Ministerrat der EU haben sich Ende Juni über das im Februar 2022 von der EU-Kommission vorgeschlagene europäische Datengesetz geeinigt. Das neue Gesetz soll die Nutzung von Industriedaten erleichtern und dadurch die Datenwirtschaft in der EU ankurbeln. Betroffen sind zum Beispiel vernetzte Haushaltsgeräte wie Staubsauger oder Spülmaschinen, autonom fahrende Autos, medizinische Geräte, aber auch Industrieroboter und intelligente Fertigungsanlagen.

Dazu IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Sönke Voss: „Die von der EU beabsichtigte Förderung eines Datenmarktes und datengetriebener Innovationen ist sehr zu begrüßen. In der praktischen Umsetzung wird der Dschungel aus Vorschriften für Hersteller vernetzter Produkte aber nur noch dichter.“

So sehe das Gesetz beispielsweise vor, dass Nutzern vernetzter Produkte die bei der Verwendung erzeugten Daten kostenlos zur Verfügung gestellt werden. „Hierbei bleibt aber völlig offen, in welcher Form dies geschehen soll. Bei bestimmten Verbraucherprodukten ist dies von vornherein Teil des Geschäftsmodells, etwa in Form digitaler Portale, über die Zusatzdienste bereitgestellt werden. In Maschinen oder Anlagen bestehen hingegen komplexe Abgrenzungsfragen, wer genau welche Daten erzeugt und für deren Bereitstellung verantwortlich ist.“ Der Gesetzgeber versuche aber nicht, klare und innovationsfördernde Regelungen für bestimmte einzelne Branchen oder Produktgruppen festzulegen. Stattdessen probiere man, alle denkbaren möglichen Konstellationen gleichzeitig abzudecken – zum Preis viel zu abstrakter Vorschriften. „Dies steht in klarem Widerspruch zum ansonsten bei Produktvorschriften genutzten Ansatz und führt zu noch höherem Aufwand beim Entwickeln neuer Produkte.“

Zudem sei das Gesetz unzureichend mit anderen Regulierungen wie etwa den Vorschriften zur Cybersicherheit abgestimmt, so die IHK. Dazu Voss: „Gerade für kleinere Hightech-Unternehmen werden immer größere Hürden für den Eintritt in neue Produktsegmente und Märkte aufgebaut. Ein- und dasselbe Unternehmen kann zum Beispiel je nach anwendbarer Rechtsvorschrift gleichzeitig Hersteller, Händler, Dateninhaber oder Anbieter sein und muss in unzähligen Vorschriften ermitteln, was zu beachten ist. Dadurch bleibt immer weniger Zeit für Innovation, Vertrieb und Service. Aus diesem Grund hatten wir in enger Abstimmung mit regionalen Unternehmen auch eine Stellungnahme zum Data Act mit konkreten Verbesserungsvorschlägen abgegeben. Leider wurden diese und viele weitere praxistaugliche Vorschläge aus der Industrie nur in Ansätzen berücksichtigt.“ Die IHK fürchte nun, dass Innovationen durch Bürokratie und zu komplexe rechtliche Vorgaben gehemmt werden. „Hier darf die Politik gerne noch einmal nachbessern.“

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