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Hohes Qualitätsniveau der Überwachung

Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit werden im Landkreis Ravensburg großgeschrieben. Jedes Jahr kontrolliert die Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes die unterschiedlichsten Lebensmittelbetriebe im Landkreis. Dabei besuchen die
2659 Lebensmittelbetriebe haben die 13 Lebensmittelkontrolleure des Veterinäramtes im vergangenen Jahr inspiziert und dabei knapp 4600 Kontrollbesuche absolviert.

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Exakt 1230 Lebensmittelproben wurden im vergangenen Jahr im Kreisgebiet erhoben und an Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern auf ihre Verkehrsfähigkeit untersucht. In knapp der Hälfte der Betriebe wurden nach Auskunft von Dr. Robert Gayer, dem Leiter des Ravensburger Veterinäramtes, Mängel vorgefunden, zumeist allerdings unspektakuläre Kennzeichnungsmängel oder leichtere Hygieneverstöße. Alles in allem verhängte sein Amt in den vergangenen 12 Monaten 63 Mal ein Bußgeld, in 98 Fällen wurde eine formelle Verwarnung ausgesprochen. Über 400 Mal erhielten Betreiber zudem eine schriftliche Anordnung, die festgestellten Mängel rasch zu beseitigen, etwa Küche oder Gerätschaften ordentlich zu putzen oder Schädlinge im Lager zu bekämpfen. Dr. Gayer ist mit dieser Bilanz „recht zufrieden“, denn solche offiziellen Maßnahmen waren nur in ungefähr 10 Prozent der Kontrollen notwendig. Sein Fazit deshalb: „Die Lebensmittelbranche im Kreis arbeitet insgesamt auf hohem Qualitätsniveau.“

Nichtsdestotrotz gibt es, weiß Gayer aus langjähriger Erfahrung, auch immer mal wieder „schwarze Schafe“. Eines davon landete wegen Irreführung des Verbrauchers deshalb sogar bei der Staatsanwaltschaft. Damit nicht genug, solche gravierenden Verstöße gegen das Lebensmittelrecht werden zudem auch öffentlich gemacht und zwar immer dann, wenn erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen Hygienevorschriften ein Bußgeld von mindestens 350 Euro nach sich ziehen. In solchen Fällen werden Name und Anschrift des Betriebs und der Beanstandungsgrund genannt und auf einem landesweit einheitliches Informationsportal eingestellt, das das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter der Internetadresse www.verbraucherinfo-bw.de eingerichtet hat. Der Zugang zu den Informationen ist auch, wie aus der amtlichen Pressemitteilung weiter hervor geht, über die Internetseiten der Landratsämter und Stadtkreise, der Regierungspräsidien sowie der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter möglich. Beseitigt der Lebensmittelunternehmer in der Zwischenzeit seine Mängel und wird die Behebung durch die Lebensmittelüberwachung übergeprüft und bestätigt, dann wird dies auf der veröffentlichten Tabelle ergänzt. Nach sechs Monaten werden die eingestellten Daten zu dem beanstandeten Betrieb wieder vollständig gelöscht.

„Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf einwandfreie Lebensmittelqualität in unserer Region verlassen können“, so Landrat Harald Sievers. Dabei leiste das Kontrollpersonal des Veterinäramts „einen wichtigen Beitrag zu sicherem und sorglosem Genuss der Nahrungsmittel“, ist Sievers überzeugt. Bei der Auswahl ihrer Betriebsbesuche gehen die Lebensmittelkontrolleure übrigens keinesfalls zufällig vor. „Zielgerichtet und risikoorientiert“ lautet vielmehr die Devise und deshalb müssen auffällig gewordene Betriebe auch „deutlich häufiger“ mit einem Besuch rechnen als unbeanstandete Betriebe. „Grundsätzlich muss jeder, der Lebensmittel gewerblich herstellt, verarbeitet oder verkauft, jederzeit damit rechnen, von uns ohne Voranmeldung kontrolliert zu werden“, erklärt Dr. Gayer, der Leiter des Veterinäramtes. Manchmal sind es aber auch Beschwerden von Verbrauchern, die die amtlichen Kontrolleure in Gang setzen. Rund 60 Mal war das im vergangenen Jahr der Fall. Dass dabei mitunter auch Wundersames zutage kommt, belegt ein Fall, bei dem sich ein Gast eigentlich nur über das Vorhandensein eines Motorrollers in einer Gaststätte gewundert hatte und eben dieses der Lebensmittelüberwachung mitteilen wollte. Bei der anschließend durchgeführten Kontrolle konnte dieser Mangel zunächst nicht bestätigt werden, es stellte sich bei der näheren Überprüfung der Räumlichkeiten jedoch heraus, dass sich der Gastwirt in einem Lebensmittellager nicht nur für sich, sondern auch für seine Familie eine Schlafstätte eingerichtet hatte: ein Fall nicht nur für die Lebensmittelüberwachung, sondern auch für das zuständige Ordnungsamt.

Neben dem gesundheitlichen Verbraucherschutz ist der Schutz vor Täuschungen und Irreführungen ein weiteres Aufgabenfeld der Lebensmittelkontrolleure und Amtstierärzte. Dazu gehören beispielsweise falsch gekennzeichnete und minderwertige Erzeugnisse. Dass das Veterinäramt dabei keinerlei Spaß versteht, bekam unlängst ein Betrieb zu spüren, der vorgab, seine Produkte ausschließlich regional herzustellen, in Wirklichkeit aber die Ware munter aus mehreren Ländern importierte. Nicht zuletzt muss sich, so Lebensmittelkontrolleurin Eva Hellmond, die Lebensmittelüberwachung immer wieder völlig neuen Herausforderungen stellen. Globale Vertriebswege über Internetportale oder die Frage nach der Qualität und Unbedenklichkeit von neu auf dem Markt eingeführten E-Zigaretten oder Lebensmittelkontaktmaterialien gehören dazu. „Es bleibt spannend“, so ihr Fazit

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