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Geflügelpestvirus im Landkreis Ravensburg nachgewiesen

Symbolbild: WHF

Am 8. März wurde ein Fall von Geflügelpest im Landkreis Ravensburg bestätigt. Am Rohrsee in der Stadt Bad Wurzach ist eine Graugans an dem hochinfektiösen Virus gestorben. Das ergab die Untersuchung am Diagnostikzentrum des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamtes in Aulendorf. Zur Verhinderung einer Ausbreitung der Seuche hat das Landratsamt ab dem 9. März 2023 eine Stallpflicht für Hausgeflügel angeordnet.

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Die Tiere müssen daher im Stall bleiben oder dürfen allenfalls unter dichten Schutznetzen ins Freie. Betroffen sind die Städte Bad Wurzach, Bad Waldsee (begrenzt auf die Teilorte Bad Waldsee Stadt, Mittelurbach und Haisterkirch) und Leutkirch (begrenzt auf die Teilorte Herlazhofen, Gebrazhofen, Wuchzenhofen, Diepoldshofen, Leutkirch-Stadt und Reichenhofen) sowie die Gemeinden Kißlegg, Wolfegg, Bergatreute. Die Stallpflicht in diesen Städten und Gemeinden endet am 31. März 2023, sofern sich das Seuchengeschehen nicht weiter ausbreitet.

In Baden-Württemberg sind seit Anfang des Jahres bereits mehrere Landkreise von Ausbrüchen der Geflügelpest betroffen. Die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleinere Geflügelhalter, ist daher immens wichtig. Seit Januar gilt dazu eine landesweite Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Sie ist hier nachzulesen: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit

Tot oder krank aufgefundene Wasservögel und Greifvögel sind dem Veterinär- und Verbraucherschutzamt Ravensburg zu melden. Singvögel und Tauben sind nicht betroffen.

Die Geflügelpest (Aviäre Influenza), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Wirt in wildlebenden Wasservögeln hat.

Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Eine Ansteckung von Menschen ist unwahrscheinlich. Weitere Informationen gibt es auch auf den Seiten des Friedrich-Löffler-Institutes: www.fli.de

Registrierungspflicht für alle Geflügelhalter: Hobby- und Kleinstgeflügelhaltungen, auch mit nur wenigen Tieren, müssen der Veterinärbehörde bekannt sein und sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung beim Landratsamt registrieren zu lassen. Formulare zur Meldung finden sich auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.rv.de

Kontakt beim Landkreis Ravensburg:
Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Tel. 0751 855410
E-Mail vet@rv.de

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