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Erste Öffnungen an Pfingstmontag

Archivbild: F.Enderle

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ravensburg liegt laut Meldung des Robert-Koch-Instituts stand heute fünf Werktage in Folge unter dem Wert von 100. Daher tritt die Bundesnotbremse außer Kraft und der erste Öffnungsschritt des Stufenplans der CoronaVerordnung des Landes am Pfingstmontag in Kraft.

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Unter anderem gilt dann folgendes:

  • Keine nächtliche Ausgangsbeschränkung mehr.
  • Treffen von bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten im öffentlichen und privaten Raum (vollständig geimpfte und genesene Personen sowie Kinder unter 13 Jahren der beiden Haushalte zählen nicht).
  • Kitas und Grundschulen geöffnet, höhere Klassenstufen mit Präsenzunterricht im Wechsel. Regelmäßige Tests in allen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.
  • Im Einzelhandel hängt die Anzahl der auf der Ladenfläche zugelassenen Kunden vom
    Testkonzept ab.
  • Außerdem ist die Öffnung bestimmter Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept möglich:
    • Gastronomie außen mit AHA-Regeln, innen mit beschränkter Personenzahl.
    • Lehrveranstaltungen, Kurse und Nachhilfeunterricht mit beschränkter Personenzahl.
    • Kulturveranstaltungen außen mit bis zu 100 Personen.
    • Freizeiteinrichtungen außen mit geregelter Personenzahl.
    • Touristische Übernachtungen mit fortlaufender Testung.

Weitere Öffnungsschritte sind nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes frühestens nach 14 Tagen bei kontinuierlich täglich sinkenden Inzidenzwerten möglich. Relevant ist weiterhin der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI. Dieser kann tagesaktuell hier abgerufen werden.

WEITERE INFORMATIONEN

Eine Übersicht aller Regelungen des Stufenplans der Landesregierung gibt es unter www.rv.de. Die vollständige Corona-Verordnung des Landes ist abrufbar unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

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